BYD WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Kürzel: BY6 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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17:13:10 Uhr, TTMzero RT
Kommentare 193.763
H
HarryLuffens, 25.09.2025 22:08 Uhr
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In Deutschland sind Aktiensplits grundsätzlich steuerfrei, da sie keine steuerpflichtige Veräußerung oder Kapitalausschüttung darstellen. Bei einem Aktiensplit wird die Anzahl der Aktien eines Unternehmens erhöht, indem bestehende Aktien in kleinere Einheiten aufgeteilt werden, ohne dass sich der Gesamtwert des Investments ändert. Es handelt sich also um eine rein technische Maßnahme, die keine Kapitalertragssteuer auslöst.Wichtige Punkte:Kein Veräußerungsgewinn: Da kein Verkauf der Aktien stattfindet, fällt keine Kapitalertragssteuer (Abgeltungsteuer) an. Anschaffungskosten: Die ursprünglichen Anschaffungskosten der Aktien werden auf die neuen Aktien verteilt. Beispiel: Wenn eine Aktie für 100 € gekauft wurde und durch einen 2:1-Split zwei Aktien werden, betragen die Anschaffungskosten pro neuer Aktie 50 €. Verkauf nach Split: Steuerpflicht entsteht erst beim Verkauf der Aktien, wenn ein Gewinn erzielt wird. Der Gewinn wird auf Basis der verteilten Anschaffungskosten berechnet. Sonderfälle: In seltenen Fällen, wenn ein Aktiensplit mit einer Kapitalmaßnahme verbunden ist (z. B. Ausschüttung von Dividenden oder Kapitalrückzahlungen), könnten steuerliche Konsequenzen entstehen. Dies ist jedoch nicht die Regel. Zusammenfassung: Ein reiner Aktiensplit ist in Deutschland steuerfrei, solange keine weiteren Kapitalmaßnahmen oder Ausschüttungen damit verbunden sind. Beim späteren Verkauf der Aktien wird die Steuer auf Basis der ursprünglichen Anschaffungskosten berechnet.Falls du einen spezifischen Fall oder eine konkrete Aktie meinst, lass es mich wissen, und ich kann genauer darauf eingehen!
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graandee, 25.09.2025 22:05 Uhr
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Post wurde gelöscht.

Wie unerzogen kann man bitte sein.
g
graandee, 25.09.2025 22:04 Uhr
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Erstmals kein tieferes Tief ausgebaut. Sieht gut aus, hoffentlich morgen weiter in diesem Schema
W
Wenjuckts, 25.09.2025 21:54 Uhr
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Dann sag mal Bescheid, wie deine Klage ausgegangen ist. Wird ja ne Weile dauern. Viel Erfolg!
H
HarryLuffens, 25.09.2025 21:27 Uhr
0
Ich nehme das nicht einfach hin, es erscheint mir willkürlich und konstruiert, denn durch den Split entstand kein Zugewinn. Die KI sagt dazu: Die häufige Falle: Steuerliche Fehlbelastung durch die Depotbank Was Sie gehört haben, bezieht sich wahrscheinlich auf ein bekanntes Problem: Viele Depotbanken (insbesondere Filialbanken) behandeln den Aktiensplit irrtümlich wie eine Kapitalertrag (z. B. eine Kapitalerhöhung) und ziehen fälschlicherweise Abgeltungsteuer (25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) ab. Das geschieht ohne Ihr Wissen oder Einverständnis, da die Banken verpflichtet sind, Steuern auf "Erträge" automatisch abzuführen (§ 43 EStG). Es handelt sich also nicht um eine "Gebühr" im Sinne von Depotführungs- oder Transaktionskosten, sondern um eine Steuerabführung, die die Bank vorab einbehält und ans Finanzamt weiterleitet. Warum passiert das? Die Banken prüfen nicht immer sorgfältig, ob es sich um einen echten Ertrag handelt. Bei Splits wie dem kürzlichen BYD-Split (1:3 im August 2025) oder früheren Fällen wie Google (2014) oder TUI haben Tausende Anleger das erlebt: Die Bank bucht die neuen Aktien als "Ertrag" und belastet Ihr Verrechnungskonto mit Steuern – oft Hunderte oder Tausende Euro, je nach Depotgröße. Ohne schriftliches Einverständnis? Ja, genau. Die Steuerabführung ist eine gesetzliche Pflicht der Bank, sobald sie einen Ertrag annimmt. Sie brauchen kein separates Okay dafür. Allerdings ist es ein Fehler der Bank, wenn der Split steuerfrei ist – und das ist er immer, solange kein neues Kapital fließt. Was können Sie tun? Prüfen Sie Ihr Depot sofort: Schauen Sie in Ihr Verrechnungskonto oder die Transaktionshistorie. Suchen Sie nach Buchungen wie "Steuerabzug Aktiensplit" oder "Kapitalertrag BYD/Google/etc.". Wenn ja, notieren Sie Datum, Betrag und ISIN der Aktie. Fordern Sie Korrektur bei der Bank: Schreiben Sie eine formelle Mahnung (per Einschreiben oder über das Online-Portal). Begründen Sie, dass der Split steuerfrei ist (kein Zufluss neuer Mittel, § 20 EStG). Fordern Sie: Rückerstattung der einbehaltenen Steuer (inkl. Zinsen). Korrektur der Steuerbescheinigung für das laufende Jahr. Die Bank muss das prüfen und oft nachgeben – viele tun es, um Klagen zu vermeiden. Falls die Bank ablehnt: Finanzamt einschalten In Ihrer Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) korrigieren: Geben Sie den "Ertrag" als steuerfrei an und beantragen Sie eine Erstattung. Das Finanzamt zahlt dann zurück (meist innerhalb von 3–6 Monaten). Bei höheren Beträgen: Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Rechtliche Schritte gegen die Bank: Wenn der Fehler grob fahrlässig war (z. B. trotz öffentlicher Infos zum Split), haben Sie Anspruch auf Schadensersatz (§ 280 BGB). Das umfasst Zinsen und ggf. Anwaltskosten. Viele Anwälte (z. B. über Verbraucherzentralen) übernehmen das kostenlos, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Es gibt Präzedenzfälle, z. B. beim Google-Split, wo Banken haften mussten.
G
Gast-761804600, 25.09.2025 20:39 Uhr
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Ich bringe euch OneTrickPonys hier die Tage noch was bei 🐎
G
Gast-761804600, 25.09.2025 20:39 Uhr
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Ich bringe euch OneTrickPonys hier die Tage noch was bei 🐎
L
Leider_Neu, 25.09.2025 19:53 Uhr
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Also ich habe ja größten Respekt vor Leuten, die extremes Fachwissen haben das das auch noch mit äußerster Flexibilität verbinden. So soll es hier ja Leute geben, die ganz sicher wissen, dass die 5. Elliot-Abwärtswelle bis 10 Euro kommt, denn das haben ja sogar HKCM versprochen, die aber trotzdem mutig investieren, wenn die Aktie an einem Tag gestiegen ist. Respekt!

Vergiss nicht die 2. Korrektur vom NASDAQ die auf 4800 Punkte runtergehen soll.
IRONIKUS
IRONIKUS, 25.09.2025 19:49 Uhr
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Jetzt ziehe ich euch Hartgeldtradern jedenfalls erst mal die Bagholder-Penunzen aus der Tasche 😄

🥱🥱🥱😴😴😴...Du sicher nicht...
g
graandee, 25.09.2025 19:35 Uhr
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Gestern hat Comdirect meine jetzt 600 Aktien mit 439€ nachträglich belastet 😤 Ich habe die angerufen und nicht den Eindruck, dass sie genau wissen was sie da tun. Ich zahle grade einen Teil meiner Aktien zum 2ten mal und fühle mich bestohlen. Ich kenne jemanden, der BYD Aktien in England lagert und der keinen Cent nachbezahlen musste.

Ich kenne jemanden, der in der Schweiz auch nichts bezahlen musste.
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