BYD WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Kürzel: BY6 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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9. Mai 2026, 12:58 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 193.340
MememeDog
MememeDog, 26.05.2025 20:32 Uhr
3
Das Thema hat mich zu Beginn extremst verunsichert, aber mittlerweile sehr ich das recht locker. Denke nicht mehr, dass direkt Kapitalertragssteuer anfällt. Erst bei Verkauf und der Durchschnitts EK drittelt sich einfach mit Verdreifachung der Aktienzahl.
V
Vividfantas, 26.05.2025 20:26 Uhr
0

Ich werde deshalb meine 2.500 Aktien mit EK 8,39€ verkaufen damit ich nicht arm werde durch die Steuern.

welche 2500 aktien.🤣
MememeDog
MememeDog, 26.05.2025 20:25 Uhr
0

Wenn die Bonus Aktien mit 0€ eingebucht weden sind es ca. 50 %

Dadurch hat sich die Differenz zu deinem EK der anderen Aktien zum aktuellen Kurs aber dann extrem reduziert. Das relativiert sich wieder.
MememeDog
MememeDog, 26.05.2025 20:18 Uhr
0

Ich werde deshalb meine 2.500 Aktien mit EK 8,39€ verkaufen damit ich nicht arm werde durch die Steuern.

Das würde ja bedeuten, dass du ca. 28 Prozent Steuer auf deinen nicht ganz so kleinen Gewinn abdrücken müsstest, wodurch du definitiv nicht die gleiche, bzw. dreifache Anzahl am Ex-Tag zurückkaufen könntest. Würde es da nicht mehr Sinn machen, die Aktien einfach liegen zu lassen und zu schauen, was passiert? Im schlimmsten Fall würden dann nur direkt auf ein Drittel deiner Aktien die Steuern anfallen. Das wäre definitiv günstiger. Ich gehe aber mittlerweile eh stark davon aus, dass gar nichts passieren wird und die Bonusaktien einfach eingebucht werden.
L
Lüning2, 26.05.2025 19:57 Uhr
0
So werde ich es machen.
L
Lüning2, 26.05.2025 19:51 Uhr
0
Nicht unbedingt für mich, wäre es sinvoller denn jetzigen Gewinn zu realisieren mit 28% Steuern. Die Aktien sofort wieder zurück kaufen. Und habe nach Einbuchung der Bonusaktien durch den zu erwarteten Kursverlust Verlust.
Fridold
Fridold, 26.05.2025 19:51 Uhr
1

Ich werde deshalb meine 2.500 Aktien mit EK 8,39€ verkaufen damit ich nicht arm werde durch die Steuern.

Blöd.sinn
M
Master123, 26.05.2025 19:44 Uhr
0
Nach dieser Logik müsste der Aktienkurs in Europa ins Bodenlose sinken da ja viele verkaufen müssen vor Juni
M
Master123, 26.05.2025 19:43 Uhr
0
Übersetzt heißt es: wer viele Aktien besitzt wird ruiniert durch die Steuer, weil ein Unternehmen seine Aktionäre belohnen will, das klingt ja richtig dämlich
L
Lüning2, 26.05.2025 19:39 Uhr
0
Wenn die Bonus Aktien mit 0€ eingebucht weden sind es ca. 50 %
M
Master123, 26.05.2025 19:35 Uhr
0
Sind doch nur 28%
L
Lüning2, 26.05.2025 19:29 Uhr
0
Ich werde deshalb meine 2.500 Aktien mit EK 8,39€ verkaufen damit ich nicht arm werde durch die Steuern.
AHOIsegler1
AHOIsegler1, 26.05.2025 18:08 Uhr
0
Laut Haufe Verlag werden Bonusaktien mit dem Anschaffungkurs von 0.- eingebucht. Die volle Steuer fällt beim Verkauf an. Meine Meinung: Aber dagen kann man den Verlust der jetzigen Aktien rechnen. Haben ja häufig Ek von vielleicht um 40. Da sich der Kurs voraussichtlich drittelt, entsteht ein Verlust. Also die Altaktien haben 2/3 Verlust, Bonusaktien knapp 1/3 Gewinn, Kapitlisaktie gut 1/3.Wäre meiner Meinung nach ein Null-Summenspiel. ...... Bin an verlässlichen Aussagen sehr interessiert
rzeller
rzeller, 26.05.2025 17:36 Uhr
0

Genau so stellt sich die Situation aktuell dar. Informiert wird man in diesem Falle nicht, da kein Wahlrecht gegeben ist. Am Tag der Hauptversammlung wird ein Beschluss gefasst und der gilt dann für alle Aktionäre. Steuerrechtlich haben wir in diesem Forum ja bereits tief gebuddelt und sämtliche Szenarien ausgearbeitet. Bis zur Hauptversammlung werden wir nicht mehr erfahren und möglicherweise auch am Tag der Hauptversammlung noch keine Gewissheit haben. Zwischen dem "Ex-Tag" und der Ausgabe zusätzlicher Aktien vergehen einige Wochen, in der Zeit werden die depotführenden Banken sich dann mit der steuerrechtlichen Ausgestaltung beschäftigen (müssen) und verbindlich Auskunft erteilen können. Dann ist der Drops für die Aktionäre aber auch bereits gelutscht und keine Entscheidung mehr möglich, ob man die zusätzlichen Aktien nimmt oder vorher verkauft. Allgemein gesprochen halte ich es für sehr bedenklich, dass es nicht möglich ist, verbindlich Auskunft über einen Sachverhalt einzuholen, bevor er nicht revidierbar eintritt. Es wäre interessant zu wissen, wie Gerichte bei Klage in einem solchen Fall entscheiden würden. Darf ich Dich fragen, bei welcher Bank Du den Sachverhalt angefragt hast? Da die Angelegenheit zur Auslegungssache werden kann, ist auch nicht auszuschließen, dass Broker hier unterschiedliche Steuerrichtlinien heranziehen und insbesondere NEO-Broker, den Sachverhalt nicht mit der erforderlichen Sorgfalt prüfen und die Kapitalertragssteuer einziehen. Man müsste sich dann das Geld mit der Steuererklärung 2025 vom Finanzamt zurückholen. Allerdings muss hier der Sachbearbeiter der Argumentation der Steuerfreiheit auch erst einmal folgen.

Bin bei der HVB. Kann mir das auch nicht vorstellen, aber das gesagt ja nichts. Übrigens was macht jemand, der eine große Summe nicht sofort zur Verfügung hat (z. B. Festgeld), muss der dann einen Kredit aufnehmen oder Aktien verkaufen? 🤔
U
User123B, 26.05.2025 17:16 Uhr
1

Ich habe ebenfalls meinen Steuerberater und meine Bank um Aufklärung gebeten. Zusammengefasst konnten mir beide keine endgültige Antwort geben, der Zusammenhang sei sehr komplex und in gewissem Sinn auch eine Frage der Auslegung. Beide gaben mir zu verstehen, dass jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit keine Steuern anfallen werden. Meine Frage wäre nun die, wird man vor Ausgabe der sog. Bonusaktien zu 100% informiert und durch wen? 🤔

Genau so stellt sich die Situation aktuell dar. Informiert wird man in diesem Falle nicht, da kein Wahlrecht gegeben ist. Am Tag der Hauptversammlung wird ein Beschluss gefasst und der gilt dann für alle Aktionäre. Steuerrechtlich haben wir in diesem Forum ja bereits tief gebuddelt und sämtliche Szenarien ausgearbeitet. Bis zur Hauptversammlung werden wir nicht mehr erfahren und möglicherweise auch am Tag der Hauptversammlung noch keine Gewissheit haben. Zwischen dem "Ex-Tag" und der Ausgabe zusätzlicher Aktien vergehen einige Wochen, in der Zeit werden die depotführenden Banken sich dann mit der steuerrechtlichen Ausgestaltung beschäftigen (müssen) und verbindlich Auskunft erteilen können. Dann ist der Drops für die Aktionäre aber auch bereits gelutscht und keine Entscheidung mehr möglich, ob man die zusätzlichen Aktien nimmt oder vorher verkauft. Allgemein gesprochen halte ich es für sehr bedenklich, dass es nicht möglich ist, verbindlich Auskunft über einen Sachverhalt einzuholen, bevor er nicht revidierbar eintritt. Es wäre interessant zu wissen, wie Gerichte bei Klage in einem solchen Fall entscheiden würden. Darf ich Dich fragen, bei welcher Bank Du den Sachverhalt angefragt hast? Da die Angelegenheit zur Auslegungssache werden kann, ist auch nicht auszuschließen, dass Broker hier unterschiedliche Steuerrichtlinien heranziehen und insbesondere NEO-Broker, den Sachverhalt nicht mit der erforderlichen Sorgfalt prüfen und die Kapitalertragssteuer einziehen. Man müsste sich dann das Geld mit der Steuererklärung 2025 vom Finanzamt zurückholen. Allerdings muss hier der Sachbearbeiter der Argumentation der Steuerfreiheit auch erst einmal folgen.
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