BYD WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Kürzel: BY6 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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17:44:41 Uhr, L&S Exchange
Kommentare 193.763
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Leider_Neu, 26.09.2025 5:06 Uhr
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https://www.wallstreet-online.de/nachricht/19962263-rallye-alternative-rallye-chinesischer-aktien-jahre-laufen-23-billionen-warten
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bm1986, 26.09.2025 3:57 Uhr
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JackJackK, 25.09.2025 22:55 Uhr
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Schau doch mal auf das Datum in deiner Nachricht 😉, das dürfte dann wohl der Split sein, der bereits durchgeführt wurde im Juli. Kürzlich gab es lediglich in China geführten Aktien in Shenzen oder so einen Split, der uns hier aber keinesfalls getroffen hat 😊. Also es ist kein Split geplant oder bekannt 😋.
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HarryLuffens, 25.09.2025 22:23 Uhr
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Tja, das ist kompliziert und BYD ist wohl schuld. Aber weiss hier jemand was über einen weiteren 6:1 Split? Das wird ja bald zu einer Micro-Aktie...
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HarryLuffens, 25.09.2025 22:19 Uhr
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3. Ist das fair und was kannst du tun?Steuerfreiheit eines echten Splits: Bei einem reinen Split (z. B. 1:3 ohne Ausschüttung) wäre alles neutral – keine Steuern, keine Einziehung. Hier mischt BYD Dividenden-Elemente rein, um Gewinne an Aktionäre auszuschütten, ohne Barzahlung. Häufige Probleme: Viele Anleger berichten von Verzögerungen bei der Einbuchung und unerwarteten Abzügen (z. B. in Foren wie Reddit oder Aktiengram). Der Gesamtwert sinkt nicht, aber der Steuerabzug fühlt sich wie ein Verlust an. Tipps:Prüfe dein Depot: Schau in die Transaktionshistorie nach "Kapitalmaßnahme BYD" oder "Steuerabzug Bonusaktien". Einspruch einlegen: Wenn du meinst, es handelt sich um einen Split (nicht Dividende), kontaktiere deinen Broker und dein Finanzamt. Begründe mit der Neutralität (alte + neue Aktien zusammen = kein Gewinn). Viele haben so Rückerstattungen bekommen. Steuererklärung: Im nächsten Jahr kannst du ggf. eine Korrektur in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Zukünftige Splits: BYD plant einen weiteren 6:1-Split (ab 30. Juli 2025), der hoffentlich simpler ist. Falls du mehr Details zu deinem Broker (z. B. Consors, Trade Republic) brauchst oder einen Screenshot deines Depots teilst, kann ich genauer helfen. Das Ganze ist ärgerlich, aber steuerlich korrekt – BYD nutzt eine gängige Grauzone.
H
HarryLuffens, 25.09.2025 22:18 Uhr
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Warum wird beim BYD-Aktiensplit Geld von der Bank eingezogen?Der sogenannte "Aktiensplit" bei BYD (ISIN: CNE100000296), der im Juni 2025 durchgeführt wurde, war kein klassischer Split, sondern eine komplexe Kapitalmaßnahme, die Elemente einer Dividende und einer Kapitalisierung enthält. Das führt zu steuerlichen Konsequenzen, die erklären, warum deine Bank (als Depotführende Stelle) Geld einzieht. Ich erkläre das Schritt für Schritt basierend auf den offiziellen Angaben von BYD und den Erfahrungen von Anlegern bei deutschen Brokern wie Consorsbank, Trade Republic oder Comdirect.1. Was genau ist der "Split" bei BYD?Am 10. Juni 2025 hat BYD eine Maßnahme im Verhältnis 10:30 umgesetzt (effektiv 3:1): Für jede 10 Altaktien erhältst du 20 neue Aktien:8 Bonusaktien aus Gewinnrücklagen (ähnlich einer Sonderdividende). 12 Kapitalisierungsaktien aus Reserven (aus steuerlicher Sicht neutral, wie bei einem echten Split). Der Aktienkurs fiel entsprechend um ca. 66 % (von ~400 HKD auf ~133 HKD), aber der Gesamtwert deines Depots bleibt zunächst gleich – bis die Steuern greifen. Die neuen Aktien wurden verzögert eingebucht (z. B. Ende Juli 2025 bei vielen Brokern), was zu anfänglicher Verwirrung führte. Wichtig: Das ist kein reiner Aktiensplit, sondern wird von BYD als "Bonus Issue" (Bonusaktien) und Dividende klassifiziert. Eine Bar-Dividende von ca. 43 HKD pro 10 Aktien (~4,81 €) kam hinzu, die aber meist bar ausgezahlt wird.2. Warum zieht die Bank Geld ein?Steuerliche Behandlung der Bonusaktien: Die 8 Bonusaktien pro 10 Altaktien gelten steuerlich als steuerpflichtige Ausschüttung (ähnlich einer Dividende). Der Wert dieser Aktien (basierend auf dem Kurs zum Stichtag) zählt als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegt der Abgeltungsteuer (25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag plus ggf. Kirchensteuer).Beispiel: Bei 10 Aktien und einem Kurs von ~40 € pro Aktie beträgt der steuerpflichtige Wert der 8 Bonusaktien ca. 32 €. Darauf fallen ~8–10 € Steuern an (je nach Steuersatz). Die Bank berechnet und zieht diese Steuer automatisch ein (per Lastschrift auf dein Verrechnungskonto), da sie als steuerliche Vertretung fungiert. Das geschieht oft erst bei der Einbuchung der neuen Aktien (z. B. im Juli/August 2025). Keine Einziehung für den Split selbst: Die Kapitalisierungsaktien (12 pro 10) sind steuerneutral – hier wird kein Geld abgezogen. Der Abzug betrifft nur den "Bonus"-Teil. Broker-spezifische Unterschiede: Manche Banken (z. B. Commerzbank) buchen es korrekt als Dividende, andere (z. B. Consorsbank) als Split mit Nachversteuerung. Das führt zu Streitigkeiten – einige Anleger haben erfolgreich Einspruch eingelegt und Steuern zurückgeholt, da der Gesamteffekt neutral sein sollte.
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HarryLuffens, 25.09.2025 22:08 Uhr
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In Deutschland sind Aktiensplits grundsätzlich steuerfrei, da sie keine steuerpflichtige Veräußerung oder Kapitalausschüttung darstellen. Bei einem Aktiensplit wird die Anzahl der Aktien eines Unternehmens erhöht, indem bestehende Aktien in kleinere Einheiten aufgeteilt werden, ohne dass sich der Gesamtwert des Investments ändert. Es handelt sich also um eine rein technische Maßnahme, die keine Kapitalertragssteuer auslöst.Wichtige Punkte:Kein Veräußerungsgewinn: Da kein Verkauf der Aktien stattfindet, fällt keine Kapitalertragssteuer (Abgeltungsteuer) an. Anschaffungskosten: Die ursprünglichen Anschaffungskosten der Aktien werden auf die neuen Aktien verteilt. Beispiel: Wenn eine Aktie für 100 € gekauft wurde und durch einen 2:1-Split zwei Aktien werden, betragen die Anschaffungskosten pro neuer Aktie 50 €. Verkauf nach Split: Steuerpflicht entsteht erst beim Verkauf der Aktien, wenn ein Gewinn erzielt wird. Der Gewinn wird auf Basis der verteilten Anschaffungskosten berechnet. Sonderfälle: In seltenen Fällen, wenn ein Aktiensplit mit einer Kapitalmaßnahme verbunden ist (z. B. Ausschüttung von Dividenden oder Kapitalrückzahlungen), könnten steuerliche Konsequenzen entstehen. Dies ist jedoch nicht die Regel. Zusammenfassung: Ein reiner Aktiensplit ist in Deutschland steuerfrei, solange keine weiteren Kapitalmaßnahmen oder Ausschüttungen damit verbunden sind. Beim späteren Verkauf der Aktien wird die Steuer auf Basis der ursprünglichen Anschaffungskosten berechnet.Falls du einen spezifischen Fall oder eine konkrete Aktie meinst, lass es mich wissen, und ich kann genauer darauf eingehen!
g
graandee, 25.09.2025 22:05 Uhr
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Post wurde gelöscht.

Wie unerzogen kann man bitte sein.
g
graandee, 25.09.2025 22:04 Uhr
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Erstmals kein tieferes Tief ausgebaut. Sieht gut aus, hoffentlich morgen weiter in diesem Schema
W
Wenjuckts, 25.09.2025 21:54 Uhr
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Dann sag mal Bescheid, wie deine Klage ausgegangen ist. Wird ja ne Weile dauern. Viel Erfolg!
H
HarryLuffens, 25.09.2025 21:27 Uhr
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Ich nehme das nicht einfach hin, es erscheint mir willkürlich und konstruiert, denn durch den Split entstand kein Zugewinn. Die KI sagt dazu: Die häufige Falle: Steuerliche Fehlbelastung durch die Depotbank Was Sie gehört haben, bezieht sich wahrscheinlich auf ein bekanntes Problem: Viele Depotbanken (insbesondere Filialbanken) behandeln den Aktiensplit irrtümlich wie eine Kapitalertrag (z. B. eine Kapitalerhöhung) und ziehen fälschlicherweise Abgeltungsteuer (25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) ab. Das geschieht ohne Ihr Wissen oder Einverständnis, da die Banken verpflichtet sind, Steuern auf "Erträge" automatisch abzuführen (§ 43 EStG). Es handelt sich also nicht um eine "Gebühr" im Sinne von Depotführungs- oder Transaktionskosten, sondern um eine Steuerabführung, die die Bank vorab einbehält und ans Finanzamt weiterleitet. Warum passiert das? Die Banken prüfen nicht immer sorgfältig, ob es sich um einen echten Ertrag handelt. Bei Splits wie dem kürzlichen BYD-Split (1:3 im August 2025) oder früheren Fällen wie Google (2014) oder TUI haben Tausende Anleger das erlebt: Die Bank bucht die neuen Aktien als "Ertrag" und belastet Ihr Verrechnungskonto mit Steuern – oft Hunderte oder Tausende Euro, je nach Depotgröße. Ohne schriftliches Einverständnis? Ja, genau. Die Steuerabführung ist eine gesetzliche Pflicht der Bank, sobald sie einen Ertrag annimmt. Sie brauchen kein separates Okay dafür. Allerdings ist es ein Fehler der Bank, wenn der Split steuerfrei ist – und das ist er immer, solange kein neues Kapital fließt. Was können Sie tun? Prüfen Sie Ihr Depot sofort: Schauen Sie in Ihr Verrechnungskonto oder die Transaktionshistorie. Suchen Sie nach Buchungen wie "Steuerabzug Aktiensplit" oder "Kapitalertrag BYD/Google/etc.". Wenn ja, notieren Sie Datum, Betrag und ISIN der Aktie. Fordern Sie Korrektur bei der Bank: Schreiben Sie eine formelle Mahnung (per Einschreiben oder über das Online-Portal). Begründen Sie, dass der Split steuerfrei ist (kein Zufluss neuer Mittel, § 20 EStG). Fordern Sie: Rückerstattung der einbehaltenen Steuer (inkl. Zinsen). Korrektur der Steuerbescheinigung für das laufende Jahr. Die Bank muss das prüfen und oft nachgeben – viele tun es, um Klagen zu vermeiden. Falls die Bank ablehnt: Finanzamt einschalten In Ihrer Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) korrigieren: Geben Sie den "Ertrag" als steuerfrei an und beantragen Sie eine Erstattung. Das Finanzamt zahlt dann zurück (meist innerhalb von 3–6 Monaten). Bei höheren Beträgen: Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Rechtliche Schritte gegen die Bank: Wenn der Fehler grob fahrlässig war (z. B. trotz öffentlicher Infos zum Split), haben Sie Anspruch auf Schadensersatz (§ 280 BGB). Das umfasst Zinsen und ggf. Anwaltskosten. Viele Anwälte (z. B. über Verbraucherzentralen) übernehmen das kostenlos, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Es gibt Präzedenzfälle, z. B. beim Google-Split, wo Banken haften mussten.
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