Ecograf - ein Stern am Graphithimmel WKN: A2PW0M ISIN: AU0000071482 Forum: Aktien User: Lumia920

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08:17:32 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 30.741
Andra1
Andra1, 25.10.2025 9:21 Uhr
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Habe alles bei der Sparkassen also passt danke Lumia
W
WulfmanJack, 25.10.2025 9:20 Uhr
0
Ich berichte wenns gelaufen ist. Danke und ein schönes WE
Lumia920
Lumia920, 25.10.2025 9:18 Uhr
1

Habe von der Bank auch eine Aktie mit ein paar tausend Wert ausbuchen lassen Fällt diese auch in den Verlust Topf und wird angerechnet ? Danke schon mal

Wenn du die nicht bei derselben Bank oder Broker hast musst du das denke ich über die Steuererklärung machen. Denn die Sparkasse kennt deine Verluste nicht bei traderepublic und andersherum, deswegen empfehle ich alle Aktien bei einem Broker zu haben, sonst ist es mit Freibetrag und Verrechnung nervig
Lumia920
Lumia920, 25.10.2025 9:16 Uhr
5

Ganz ehrlich, bei dem was hier an Gewinnen zu erwarten ist (je nach Investgröße), sind doch die 1000,- Freibetrag n Witz...letztlich muss man sich damit abfinden, dass man seine 25% abführt...das finde ich auch grundsätzlich richtig so, schließlich ist es eine Einnahme...dass man versucht, da als Anleger möglichst wenig zu bezahlen ist aber völlig legitim. Jährlich die 1000 € ausnutzen is aber auch n Witz...hab leider auch verpasst, dass über n Kinderdepot erträglicher zu machen...ich für meinen Teil ziehe beim Gewinn einfach schon obligatorisch n Viertel ab und gucke dann, wie ich das Viertel verkleinern kann. Schönes WE @all

Die Steuern und Kirchensteuern auf Ecograf Gewinne könnten den Zusammenbruch unseres Sozialstaates verhindern 😀 daher liebe Bundesregierung je höher der Ecograf Kurs desto höher eure Einnahmen. Vielleicht braucht Deutschland doch zwei BAMs
Andra1
Andra1, 25.10.2025 9:16 Uhr
0
Habe von der Bank auch eine Aktie mit ein paar tausend Wert ausbuchen lassen Fällt diese auch in den Verlust Topf und wird angerechnet ? Danke schon mal
Lumia920
Lumia920, 25.10.2025 9:15 Uhr
3
Depot Leichen könnt ihr eigentlich jederzeit raushauen, ein Verlustrücktrag in vorangegangene VZ ist nicht möglich. Aber der unbegrenzte Vortrag ist möglich. Heißt wenn ihr eine Depot Leiche raushaut könnt ihr diesen Verlust in diesem Jahr oder in den kommenden Jahren verrechnen. Daher ist der verkaufszeitpunkt von Verlusten nicht so entscheidend, die Gewinnrealisierung jedoch sehr, weil den Gewinn könnt ihr nicht Stunden oder vorantragen/rücktragen. Ist keine Steuerberatung meinerseits 20 (6) EStG sollte weiterhelfen
W
WulfmanJack, 25.10.2025 9:12 Uhr
5
Ich fand die alte Regelung viel besser mit der Haltedauer.
C
Chris0508, 25.10.2025 9:08 Uhr
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Ganz ehrlich, bei dem was hier an Gewinnen zu erwarten ist (je nach Investgröße), sind doch die 1000,- Freibetrag n Witz...letztlich muss man sich damit abfinden, dass man seine 25% abführt...das finde ich auch grundsätzlich richtig so, schließlich ist es eine Einnahme...dass man versucht, da als Anleger möglichst wenig zu bezahlen ist aber völlig legitim. Jährlich die 1000 € ausnutzen is aber auch n Witz...hab leider auch verpasst, dass über n Kinderdepot erträglicher zu machen...ich für meinen Teil ziehe beim Gewinn einfach schon obligatorisch n Viertel ab und gucke dann, wie ich das Viertel verkleinern kann. Schönes WE @all
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boki82, 25.10.2025 9:05 Uhr
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TOBIIIIIIIIIIIII 🤑🙋‍♂️🥳🚀🚀🚀🚀🚀🚀🚀🚀🚀🚀🚀🚀🚀🚀🚀🚀
M
Matze3001, 25.10.2025 9:04 Uhr
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Es soll ja eben den Unterschied geben. Aktien vor 2009 und Aktien danach. Habe den Chatbericht gespeichert und würde im Falle einer Nichtanrechnung gegen die Bank vorgehen. Bin mir jedoch immer noch unsicher.

Ich gucke mal ob ich das schreiben noch finde, dann würde ich den genauen Wortlaut nochmal schreiben. Und genau, weiß jetzt nicht wer es geschrieben hat, man verzichtet auf Ansprüche ect. das steht dann ebenfalls noch dabei. Wenn es nicht schon 2 Jahre her wäre 😔 ich suche das mal. Gibt es vll. ein Unterschied ob die Bank es aussucht oder du selbst den Auftrag zum aussuchen gibst? Weiß das jemand, ich hatte es damals aktiv angestoßen aber anders geht es denke ich auch nicht.
Fridold
Fridold, 25.10.2025 9:03 Uhr
0

Ja das stimmt - ich weiß Sie ja😆😆

Mist- verraten
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Riverstone1980, 25.10.2025 8:58 Uhr
0

Genau - entweder hast du steuerlichen Neubestand, dann gehts automatisch mit der Verlustgegenrechnung, oder du hast Altbestand. Da funktioniert es zwar auch, aber das musst Du dann selbst mit Nachweisen belegen (ist nicht mehr so einfach). Beim Ausbuchen selbst, wird die jeweilige Aktien mit einem obligatorischen Cent ausgebucht und kommt somit automatisch in die Verrechnung hinein. Du musst dann nur einen Passus ca. so: "Ich verzichte hiermit auf sämtliche gegenwärtige und künftige Rechte und Ansprüche aus den genannten Wertpapieren" akzeptieren.

So weit ich weiß, liegt der Stichtag bei 01.01.2011 für das Erwerben der Aktien.
W
WulfmanJack, 25.10.2025 8:57 Uhr
0
So steht es bei Consors. Aber wir wissen ja wie Banken einen oft verarschen. Wenn Sie ein Wertpapier wertlos ausbuchen, übernehmen wir dieses in unser eigenes Depot. Hierfür verwenden Sie bitte unser Formular „Wertlosausbuchung“. Für diesen Vorgang berechnen wir 19,95 Euro. Der ermittelte steuerliche Verlust wird in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf bzw. in den Verlustverrechnungstopf Aktien (falls es sich bei dem betroffenen Wertpapier um eine Aktie handelt) gestellt. Hinweis: Bitte bedenken Sie, dass bei einer gegenwertlosen Ausbuchung sämtliche Ansprüche an diesen Wertpapieren unwiderruflich verloren gehen. Eine gegenwertlose Ausbuchung von Optionsscheinen und anderen Wertpapieren mit festgelegter Restlaufzeit ist nicht möglich
T
Tamy, 25.10.2025 8:55 Uhr
0
Wie bereits erwähnt, kommt bei einem Gewinn mein Verlusttopf zum Einsatz. Weiter, hat jeder in 2025 1000,- EUR steuerfrei zur Verfügung, wenn er die bei seiner Bank entsprechend eingerichtet hat. Ich habe noch ein Teil davon zur Verfügung und "anständig" Depotleichen parken. Dass wird erst mal abgearbeitet, BEVOR Geld ans Finanzamt fließt. 2026 stehen dann wieder 1000 EUR steuerfrei zur Verfügung, so dass immer mal wieder Gewinnmitnahmen möglich sind. Für die, die sich hier noch nicht konkret informiert haben und denken, sie würden beispielsweise 20 000 EUR Gewinn einstreichen, wenn sie ihre Ecos auf einen Schlag verkaufen - aufpassen!!!
R
Riverstone1980, 25.10.2025 8:55 Uhr
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Es soll ja eben den Unterschied geben. Aktien vor 2009 und Aktien danach. Habe den Chatbericht gespeichert und würde im Falle einer Nichtanrechnung gegen die Bank vorgehen. Bin mir jedoch immer noch unsicher.

Genau - entweder hast du steuerlichen Neubestand, dann gehts automatisch mit der Verlustgegenrechnung, oder du hast Altbestand. Da funktioniert es zwar auch, aber das musst Du dann selbst mit Nachweisen belegen (ist nicht mehr so einfach). Beim Ausbuchen selbst, wird die jeweilige Aktien mit einem obligatorischen Cent ausgebucht und kommt somit automatisch in die Verrechnung hinein. Du musst dann nur einen Passus ca. so: "Ich verzichte hiermit auf sämtliche gegenwärtige und künftige Rechte und Ansprüche aus den genannten Wertpapieren" akzeptieren.
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WulfmanJack, 25.10.2025 8:40 Uhr
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Es soll ja eben den Unterschied geben. Aktien vor 2009 und Aktien danach. Habe den Chatbericht gespeichert und würde im Falle einer Nichtanrechnung gegen die Bank vorgehen. Bin mir jedoch immer noch unsicher.
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