für alle, die es ehrlich meinen beim Traden. Forum: Community User: acikom2

Kommentare 509.019
Totolotto
Totolotto, 27.09.2024 23:21 Uhr
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Och habe 2065 Euro steuerfrei bekommen, hab aber mit meiner Frau nur 2000 Euro frei. 65 Euro also zu viel.
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Ruuudi, 27.09.2024 23:20 Uhr
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https://www.whitebox.eu/finanzwissen/faq/steuerliche-verrechnung-von-gewinnen-und-verlusten „Bei der Realisierung eines Verlustes wird zunächst gezahlte Abgeltungsteuer zurückerstattet, dann lebt ein eventuell vorhandener Freistellungsauftrag wieder auf und danach wird der entsprechende Verlusttopf gefüllt.“
Totolotto
Totolotto, 27.09.2024 23:19 Uhr
1

Richtig. Aber zuerst wird der Verlusttopf angezapft und erst danach der Freibetrag. Abgerechnet wird am Jahresende.

Ok, wenn mein Verlusttopf +-Null ist, wird danach der Freistellungsauftrag benutzt.
R
Ruuudi, 27.09.2024 23:16 Uhr
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Richtig. Aber zuerst wird der Verlusttopf angezapft und erst danach der Freibetrag. Abgerechnet wird am Jahresende.
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Ruuudi, 27.09.2024 23:14 Uhr
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Freistellungsbetrag … 🙄 Gemeint sind natürlich „Freibetrag“ und „Freistellungsauftrag“.
Vanilla2.0
Vanilla2.0, 27.09.2024 23:14 Uhr
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Das sehe ich anders. Der Freistellungsbetrag ist erst absehbar/anwendbar, wenn das Steuerjshr zu Ende ist. Wenn er Verluste über den Freistellungsbetrag hinaus realisiert, steht der auch wieder zur Verfügung.

Der Verlusttopf geht doch aber über das Jahr hinaus. 🤔 Der wird ja nicht am Ende des Jahres geleert.
CHRRobin2
CHRRobin2, 27.09.2024 23:13 Uhr
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Egal...dann wird halt nix abgezogen
CHRRobin2
CHRRobin2, 27.09.2024 23:13 Uhr
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Oder heißt das brutto für Netto ?
CHRRobin2
CHRRobin2, 27.09.2024 23:12 Uhr
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Bei mir ist das ganz einfach. Ich verkaufe was, Steuer wird automatisch abgezogen. Oder......ich verkaufe was und bekomme netto für brutto, dann war im Verlusttopf was drin.
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Ruuudi, 27.09.2024 23:12 Uhr
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Sieh den FB einfach als add-on auf den Verlusttopf.
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Ruuudi, 27.09.2024 23:11 Uhr
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War nur halbrichtig. 😉

Das sehe ich anders. Der Freistellungsbetrag ist erst absehbar/anwendbar, wenn das Steuerjshr zu Ende ist. Wenn er Verluste über den Freistellungsbetrag hinaus realisiert, steht der auch wieder zur Verfügung.
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Ruuudi, 27.09.2024 23:08 Uhr
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Du musst realisieren, also verkaufen. Aber Steuervermeidung sollte prinzipiell nie der Auslöser einer Entscheidung sein.
Vanilla2.0
Vanilla2.0, 27.09.2024 23:07 Uhr
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War nur halbrichtig. 😉
Totolotto
Totolotto, 27.09.2024 23:03 Uhr
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Mal ne Frage: Ich bin 65 Euro über meinem Freistellungsbetrag drüber….also schon erhalten….muss ich dann Aktien verkaufen mit denen ich im Minus bin, bis dieser Betrag als Freistellungsbetrag wieder offen ist?
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