Postbank, Einbuchung nach Split inkl. Versteuerung und falschen EK WKN: A0M4W9 ISIN: CNE100000296 Forum: Aktien User: BTrader

10,18 EUR
+0,92 % +0,09
14:56:14 Uhr, L&S Exchange
Kommentare 410
MichaelJason
MichaelJason, 07.08.2025 13:19 Uhr
0
Neutral aber sie haben es an die Verbraucherzentrale zusätzlich weitergeleitet
B
BTrader, 07.08.2025 13:00 Uhr
0

Ich hab auch schon eine Antwort von der BaFin

Und? Positiv, negativ oder neutral?
MichaelJason
MichaelJason, 07.08.2025 12:46 Uhr
0
Jeder muss dann machen. Vielleicht passiert dann was
MichaelJason
MichaelJason, 07.08.2025 12:38 Uhr
0
Ich hab auch schon eine Antwort von der BaFin
MichaelJason
MichaelJason, 07.08.2025 12:38 Uhr
0

Wo kann man den Text runterladen ?

Den hab ich selbst verfasst 😉 und du kannst den hier herunterkopieren 😋
S
Sunlady, 07.08.2025 11:50 Uhr
0

Das kann man gut mit Chatgpt machen schildere deine Situation und lass dir einen Text erstellen.

Danke, mach ich
D
Donidoni, 07.08.2025 11:35 Uhr
0
Das kann man gut mit Chatgpt machen schildere deine Situation und lass dir einen Text erstellen.
S
Sunlady, 07.08.2025 11:30 Uhr
0

Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die Kapitalmaßnahme der BYD Co. Ltd. (WKN A0M4W9). Zum Stichtag 29.07.2025 wurden mir gemäß dem 3:1-Aktiensplit aus meinem Bestand von 800 Aktien korrekt 2.400 Stück eingebucht – allerdings erst verspätet am 01.08.2025. Am gleichen Tag wurde mein Anlagekonto mit zwei Abbuchungen in Höhe von insgesamt xxxx € belastet (xxxxc€ + xxxx €). Laut Buchung wurde offenbar Kapitalertragsteuer einbehalten, obwohl weder ein Verkauf noch ein Liquiditätszufluss meinerseits stattgefunden hat. Diese Belastung ist aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt. Ein Aktiensplit (auch mit Bonus- oder Gratisaktien) stellt steuerlich keinen Veräußerungsvorgang dar. Entsprechende Kapitalmaßnahmen wurden bei anderen Banken (z. B. ING, comdirect, PSD Bank RheinNeckarSaar) vollständig ohne Steuerabzug durchgeführt – dies lässt sich durch Abrechnungen belegen. Nach Rücksprache mit steuerlicher Fachliteratur und Broker-Statements gilt: Die steuerfreien Gratisaktien sind mit Einstandskurs = 0 € einzubuchen, der durchschnittliche Einstandskurs ist anteilig neu zu berechnen, ein Steuerabzug ist bei nicht liquiditätswirksamen Buchungen grundsätzlich unzulässig. Ich fordere Sie daher auf, mir: Eine vollständige Abrechnung der Kapitalmaßnahme inkl. Einstandskurse, steuerlicher Behandlung und Begründung der Belastung zur Verfügung zu stellen. Die Korrektur der steuerlichen Bewertung und ggf. Einbuchung der Gratisaktien mit EK = 0 €. Die Rückerstattung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer. Sollte bis spätestens 05.08.2025 keine nachvollziehbare und vollständige Aufklärung erfolgen, werde ich: einen Steuerberater mit Mandat zur Prüfung zivil- und steuerrechtlicher Rückforderungen beauftragen sowie eine offizielle Beschwerde bei der BaFin gemäß § 4 FinDAG i. V. m. § 4c KWG einreichen. Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Nachricht und teilen Sie mir mit, welche Maßnahmen Sie bereits eingeleitet haben.

Wo kann man den Text runterladen ?
F
Foedi, 07.08.2025 11:27 Uhr
1

Ich finde es ein bisschen komisch das mit Postbank deutsche Bank und targo schon 3 bigolayer dabei sind und auch scalable eine der beliebtesten neobroker für die kleinen, die müssen doch Rechtsabteilungen haben die vorher checken?

Ja, läuft aktuell in die falsche Richtung… hatte ich anders gehofft 🙈
F
Foedi, 07.08.2025 11:26 Uhr
0

Die zeigt er bei mir auch nur an, bevor ich das Wertpapierkonto auswähle. Erst wenn ich die einzelnen Aktien, ETFs etc. angezeigt bekomme, sehe ich den entsprechenden Button!

Nee nichts da aber egal - danke
D
Donidoni, 07.08.2025 10:30 Uhr
0
Ich finde es ein bisschen komisch das mit Postbank deutsche Bank und targo schon 3 bigolayer dabei sind und auch scalable eine der beliebtesten neobroker für die kleinen, die müssen doch Rechtsabteilungen haben die vorher checken?
D
Donidoni, 07.08.2025 10:22 Uhr
1
Targobank hat jetzt anscheinend auch komplett versteuert…
B
BTrader, 07.08.2025 5:38 Uhr
0

Danke - bei mir sind nur 2 Symbole „Wertpapier finden“ & „Orderbuch anzeigen“ … dachte schon ich bin zu blöd zum gucken 😂

Die zeigt er bei mir auch nur an, bevor ich das Wertpapierkonto auswähle. Erst wenn ich die einzelnen Aktien, ETFs etc. angezeigt bekomme, sehe ich den entsprechenden Button!
MichaelJason
MichaelJason, 06.08.2025 21:46 Uhr
3

Welches Wording hast du gesendet?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die Kapitalmaßnahme der BYD Co. Ltd. (WKN A0M4W9). Zum Stichtag 29.07.2025 wurden mir gemäß dem 3:1-Aktiensplit aus meinem Bestand von 800 Aktien korrekt 2.400 Stück eingebucht – allerdings erst verspätet am 01.08.2025. Am gleichen Tag wurde mein Anlagekonto mit zwei Abbuchungen in Höhe von insgesamt xxxx € belastet (xxxxc€ + xxxx €). Laut Buchung wurde offenbar Kapitalertragsteuer einbehalten, obwohl weder ein Verkauf noch ein Liquiditätszufluss meinerseits stattgefunden hat. Diese Belastung ist aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt. Ein Aktiensplit (auch mit Bonus- oder Gratisaktien) stellt steuerlich keinen Veräußerungsvorgang dar. Entsprechende Kapitalmaßnahmen wurden bei anderen Banken (z. B. ING, comdirect, PSD Bank RheinNeckarSaar) vollständig ohne Steuerabzug durchgeführt – dies lässt sich durch Abrechnungen belegen. Nach Rücksprache mit steuerlicher Fachliteratur und Broker-Statements gilt: Die steuerfreien Gratisaktien sind mit Einstandskurs = 0 € einzubuchen, der durchschnittliche Einstandskurs ist anteilig neu zu berechnen, ein Steuerabzug ist bei nicht liquiditätswirksamen Buchungen grundsätzlich unzulässig. Ich fordere Sie daher auf, mir: Eine vollständige Abrechnung der Kapitalmaßnahme inkl. Einstandskurse, steuerlicher Behandlung und Begründung der Belastung zur Verfügung zu stellen. Die Korrektur der steuerlichen Bewertung und ggf. Einbuchung der Gratisaktien mit EK = 0 €. Die Rückerstattung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer. Sollte bis spätestens 05.08.2025 keine nachvollziehbare und vollständige Aufklärung erfolgen, werde ich: einen Steuerberater mit Mandat zur Prüfung zivil- und steuerrechtlicher Rückforderungen beauftragen sowie eine offizielle Beschwerde bei der BaFin gemäß § 4 FinDAG i. V. m. § 4c KWG einreichen. Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Nachricht und teilen Sie mir mit, welche Maßnahmen Sie bereits eingeleitet haben.
F
Foedi, 06.08.2025 19:46 Uhr
0

Bei der Android-App wird dort der Depotstand in Euro angezeigt, drunter die Wertänderung in Euro und in Prozent. Dann kommen drei runde Buttons: links = Wertpapier finden; mitte = Orderbuch anzeigen; rechts = Umsätze anzeigen Hätte gerne ein Screenshot geschickt, lässt die App nur nicht zu. 🙄 Bei der ING-App darf man es zumindest selbst entscheiden. Noch ein Vorteil! 😆

Danke - bei mir sind nur 2 Symbole „Wertpapier finden“ & „Orderbuch anzeigen“ … dachte schon ich bin zu blöd zum gucken 😂
B
BTrader, 06.08.2025 17:42 Uhr
0
Bei der Android-App wird dort der Depotstand in Euro angezeigt, drunter die Wertänderung in Euro und in Prozent. Dann kommen drei runde Buttons: links = Wertpapier finden; mitte = Orderbuch anzeigen; rechts = Umsätze anzeigen Hätte gerne ein Screenshot geschickt, lässt die App nur nicht zu. 🙄 Bei der ING-App darf man es zumindest selbst entscheiden. Noch ein Vorteil! 😆
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