RHEINMETALL WKN: 703000 ISIN: DE0007030009 Kürzel: RHM Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

1.233,40 EUR
+2,41 % +29,00
18:16:12 Uhr, Baader Bank
Kommentare 146.215
E
Evoschlecht, Donnerstag 19:38 Uhr
0

Gönn Dir noch einen stinkigen Hering 🎣 zum Vatertag und belästige den CEO nicht weiter damit.

Aber nur mit viel Äppelbrei 😁
MarthaKrypton
MarthaKrypton, Donnerstag 19:39 Uhr
0

Pump jetzt erstmal noch ordentlich Brüh ab .....anders ist dieser Kurs nicht zu ertragen 😟

Äbbelwoi?
T
Titanium56, Donnerstag 19:42 Uhr
1

Titanium: das habe ich und kenne mich da auch sehr gut aus. Du scheinst es entweder nicht verstehen zu wollen oder gibst dir keine Mühe, es zu verstehen.

Mach dir keine Sorgen, ich kenne mich auch aus ...---> Es ist auch möglich, dass Du einen Verlust ins Vorjahr rück- oder in die Folgejahre vortragen kannst - das nennt sich Verlustrücktrag oder Verlustvortrag. ... Das funktioniert nur mit einer Steuererklärung
g
goali1, Donnerstag 19:37 Uhr
0
Titanium: das habe ich und kenne mich da auch sehr gut aus. Du scheinst es entweder nicht verstehen zu wollen oder gibst dir keine Mühe, es zu verstehen.
E
Evoschlecht, Donnerstag 19:37 Uhr
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Pump jetzt erstmal noch ordentlich Brüh ab .....anders ist dieser Kurs nicht zu ertragen 😟
R
Ruuudi, Donnerstag 19:35 Uhr
0

Hoffe, das der Grom einmal wieder steigt...heute sieht es nicht danach aus🥹😱

Gönn Dir noch einen stinkigen Hering 🎣 zum Vatertag und belästige den CEO nicht weiter damit.
g
goali1, Donnerstag 19:34 Uhr
1
Kuni und sig: ihr betrachtet nur das zweite Geschäft. Dass er aber beispielsweise beim Verkauf mit Gewinn 30k gemacht hat, wovon 7,5k Steuern abgegangen sind, lasst ihr außen vor. Um plus minus Null zu sein reicht es, im gleichen Jahr einen Gewinn über 30k und einen Verlust über 30k gemacht zu haben. Dann: keine Steuern und Gewinn/Verlust = 0. Das ist nicht erst beim Drei-/oder Vierfachen des Gewinns so.
R
Ruuudi, Donnerstag 19:33 Uhr
0
Manche Verlustvorträge verjähren auch nicht sooo schnell … siehe Jahressteuergesetz (JStG) 2024.
E
Evoschlecht, Donnerstag 19:33 Uhr
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Hoffe, das der Grom einmal wieder steigt...heute sieht es nicht danach aus🥹😱
E
Evoschlecht, Donnerstag 19:31 Uhr
0
Ach du lieber Herr Gesangsverein 🤠🤡
R
Ruuudi, Donnerstag 19:30 Uhr
0

Du verwechselst da bstimmt was? ---> Rückwirkend lässt sich ein Verlust grundsätzlich bis zu vier Jahre (bzw. bei erstmaliger Abgabe bis zu sieben Jahre) feststellen. Der Verlustrücktrag ist seit 2022 auf die zwei vorangegangenen Jahre begrenzt

… dabei ist dann noch der Zeitraum der Abgabe zu berücksichtigen. Aber im Großen und Ganzen 👍
T
Titanium56, Donnerstag 19:29 Uhr
0

Titanium, es war die Rede davon sich Steuern auf realisierte Gewinne durch realisierte Verluste zurückzuholen. Das geht nur im gleichen Jahr. Sonst sind die Steuern futsch. Du hast es andersrum betrachtet. Dann hättest du recht, dass Verluste mit ins nächste Jahr übertragen werden.

mach dich doch mal schlau ,,, kennst du Tante G. ?
R
Ruuudi, Donnerstag 19:29 Uhr
1

Genau. Oder wie er stets zu sagen pflegt: "Auwaia". Zudem sehr viele Gemeinsamkeiten mit Anleger72.

Muppets Show … 😏
MarthaKrypton
MarthaKrypton, Donnerstag 19:28 Uhr
1

Und wie viele Stück haste 500 oder 5000 ?

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