RHEINMETALL WKN: 703000 ISIN: DE0007030009 Kürzel: RHM Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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Kommentare 146.215
MarthaKrypton
MarthaKrypton, Donnerstag 19:28 Uhr
0

Du meinst, der hat eben zuviel „stinkige Heringe mit gris soß in Äppler eingelegt“ zu sich genommen ? Ja, Ähnlichkeiten bestehen durchaus.

Genau. Oder wie er stets zu sagen pflegt: "Auwaia". Zudem sehr viele Gemeinsamkeiten mit Anleger72.
R
Ruuudi, Donnerstag 19:26 Uhr
0

Eben. Er ist Zocker oder bezahlter Schreiber. Seine Beiträge ergeben - auch unter seinen anderen bisher verwendeten Namen - insgesamt keinen Sinn.

Du meinst, der hat eben zuviel „stinkige Heringe mit gris soß in Äppler eingelegt“ zu sich genommen ? Ja, Ähnlichkeiten bestehen durchaus.
T
Titanium56, Donnerstag 19:22 Uhr
0

Verluste können glaube ich maximal 4 Jahre vorgetragen werden. Danach verfällt der Anspruch.

Du verwechselst da bstimmt was? ---> Rückwirkend lässt sich ein Verlust grundsätzlich bis zu vier Jahre (bzw. bei erstmaliger Abgabe bis zu sieben Jahre) feststellen. Der Verlustrücktrag ist seit 2022 auf die zwei vorangegangenen Jahre begrenzt
bull01
bull01, Donnerstag 19:21 Uhr
0

Warum bin ich nur wieder eingestiegen....wusste doch das der Grom heute wie jeden Abend crasht....Auweia🤧

Und wie viele Stück haste 500 oder 5000 ?
T
Titanium56, Donnerstag 19:11 Uhr
0

Verluste können glaube ich maximal 4 Jahre vorgetragen werden. Danach verfällt der Anspruch.

Das Internet ist sehr informativ, man muss es nur zu nutzen wissen ... das ist doch so einfach mal selbst sich schlau zu machen ! ... "Verlusttöpfe bei Banken haben kein Ablaufdatum und bleiben zeitlich unbegrenzt bestehen. Sie werden so lange in das nächste Kalenderjahr vorgetragen, bis sie vollständig mit Gewinnen aufgebraucht sind"
O
OrcaSH2026, Donnerstag 19:09 Uhr
0

Der Verlusttopf bleibt unbegrenzt bestehen. Er verfällt nicht am Jahresende, sondern wird automatisch ins nächste Kalenderjahr vorgetragen ... und Verluste werden sofort verrechnet, solange bis der Verlusttopf aufgebraucht ist.

Verluste können glaube ich maximal 4 Jahre vorgetragen werden. Danach verfällt der Anspruch.
s
sig58, Donnerstag 19:09 Uhr
0

@goal1: Genau. Das ist ja wohl die bessere Option als nichts zu tun (falls entsprechende Gewinne steuerpflichtig zuvor realisiert wurden). So kann man sich elegant Steuern erstatten lassen, falls Verlustpositionen vorhanden sind und gleichzeitig die ‚alte Position‘ wieder aufnehmen. Der Unterschied zum nichts tun ist die Steuererstattung (falls zuvor aus anderen Positionen welche geleistet wurden).

berni , ja das ist schon richtig. Und ich will es ja nicht ewig diskutieren. Aber wenn ich 30 k Verluste schreibe muss ich ja in welchen Jahren auch immer 120k Gewinn gemacht haben um auf Plus minus null zu kommen.Aber Danke für deine Erklärung .Grüße an Dich
E
Evoschlecht, Donnerstag 18:59 Uhr
0
Horatio, Horatio, Horatio....verabschiede mich bis morgen früh 🤭
E
Evoschlecht, Donnerstag 18:56 Uhr
0
Warum bin ich nur wieder eingestiegen....wusste doch das der Grom heute wie jeden Abend crasht....Auweia🤧
l
luckyluke83, Donnerstag 18:56 Uhr
0
Hast du einen mentalen Zusammenbruch?
E
Evoschlecht, Donnerstag 18:52 Uhr
0
Knallt gerade wieder runter...Auweia 😬
bull01
bull01, Donnerstag 18:50 Uhr
0

Eine Option wäre auch der Gang zum Hausarzt. Frage ihn nach 10mg Methylphenidat.

Es gibt son Typen der Videos im Shiri Outfit macht, seine weisen Worte würden lauten würde er das hier lesen: ernstgemeinte Frage, was soll der Scheiß ?!
E
Evoschlecht, Donnerstag 18:49 Uhr
0

Eine Option wäre auch der Gang zum Hausarzt. Frage ihn nach 10mg Methylphenidat.

Was ist denn das für ein Zeug 🙃
E
Evoschlecht, Donnerstag 18:48 Uhr
0
So gekauft und schon knallt es wieder runter😬
MarthaKrypton
MarthaKrypton, Donnerstag 18:47 Uhr
1

Könnt ja jetzt wieder 50 Anteile kaufen und wenn es morgen früh tatsächlich wieder gecrasht hat, dann die restlichen 44 Anteile kaufen 🫠

Eine Option wäre auch der Gang zum Hausarzt. Frage ihn nach 10mg Methylphenidat.
b
berni6703, Donnerstag 18:46 Uhr
1
@goal1: Genau. Das ist ja wohl die bessere Option als nichts zu tun (falls entsprechende Gewinne steuerpflichtig zuvor realisiert wurden). So kann man sich elegant Steuern erstatten lassen, falls Verlustpositionen vorhanden sind und gleichzeitig die ‚alte Position‘ wieder aufnehmen. Der Unterschied zum nichts tun ist die Steuererstattung (falls zuvor aus anderen Positionen welche geleistet wurden).
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