RHEINMETALL WKN: 703000 ISIN: DE0007030009 Kürzel: RHM Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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Kommentare 146.215
MarthaKrypton
MarthaKrypton, Donnerstag 20:04 Uhr
0

Back to the topic leute! Lasst euch doch nicht von den Trollen zumüllen! Also: Heute wars bisher eigentlich gut fand ich. RM konnte sich leicht erholen aber noch keine echte Trendwende einleiten. Aber immerhin deutlich vom 52 Wochen Tief ( unter 1100) entfernt. Morgen wird die Dividende ausgeschüttet. Meine Prognose lautet weiterhin leichte erholung. Insbesondere das Muster dass der Kurs bis 9 uhr "ordentlich" steigt und dann wieder abkackt ist auffällig. Traue mich aber nicht da zu daytraden aktuell. Ansonsten ggf wichtig zu wissen: Das US-Analysehaus Bernstein Research hat das Kursziel für Rheinmetall von 2050 auf 1900 Euro gesenkt, aber die Einstufung auf "Outperform" belassen. Bin gespannt was kommt.

Dass steigende Kurse abverkauft werden liegt vielleicht auch an dem Verfallstag morgen? 🤷
B
Berlin2024, Donnerstag 20:02 Uhr
1
Verlusttöpfe können prinzipiell zeitlich unbegrenzt im Rahmen der jährlichen Steuererklärung vorgetragen werden. Dh solange bis du sie mit Gewinnen abgedeckt hast. Setzt aber voraus dass du jedes Jahr eine Verlustbescheinigung bei deinem Broker beantragst (proaktiv). Der Broker setzt dann in deinem Depot den Verlusttopf für das nächste Jahr aber auf null und du machst die Abrechnung jedes Jahr über die Steuererklärung. Dein Verlusttopf ist dann bei deinem Finanzamt registriert. Beispiel: Du hattest 2022 einen Verlust (10.000), 2023 einen Gewinn (12.000). Da du für 2022 eine Steuerbescheinigung deines Brokers eingeholt hattest, wurde der Verlust für 2022 vom Finanzamt anerkannt. Deine Gewinne für 2023 wurden aber direkt beim Broker besteuert, und zwar komplett, weil dein Broker ja den Verlusttopf zu Angang 2023 gelöscht hatte. Dann musst du das 2023 beim Finanzamt geltend machen. Das Finanzamt stellt dann fest dass du 2023 nur einen Gewinn von 2.000 Euro hattest (wegen der Verluste aus 2022). Die zuviel gezahlten Steuern, die 2023 abgezogen wurden bekommst du als Steuererstattung zurück. – Die Alternative ist, diesen Weg nicht zu gehen. Dann schreibt dein Broker deinen Verlusttopf unbegrenzt fort und deine Gewinne werden fortlaufend unmittelbar beim Trading verrechnet.
Ma.k
Ma.k, Donnerstag 20:01 Uhr
0
Brauchst also keine Texte mehr irgendwo raus kopieren 😃
Ma.k
Ma.k, Donnerstag 20:01 Uhr
1

Post wurde gelöscht.

Tolles fachsimpeln... Das wird vom Broker erledigt , man muss rein gar nichts wissen oder machen .
Skankhunt
Skankhunt, Donnerstag 20:00 Uhr
1
Back to the topic leute! Lasst euch doch nicht von den Trollen zumüllen! Also: Heute wars bisher eigentlich gut fand ich. RM konnte sich leicht erholen aber noch keine echte Trendwende einleiten. Aber immerhin deutlich vom 52 Wochen Tief ( unter 1100) entfernt. Morgen wird die Dividende ausgeschüttet. Meine Prognose lautet weiterhin leichte erholung. Insbesondere das Muster dass der Kurs bis 9 uhr "ordentlich" steigt und dann wieder abkackt ist auffällig. Traue mich aber nicht da zu daytraden aktuell. Ansonsten ggf wichtig zu wissen: Das US-Analysehaus Bernstein Research hat das Kursziel für Rheinmetall von 2050 auf 1900 Euro gesenkt, aber die Einstufung auf "Outperform" belassen. Bin gespannt was kommt.
MarthaKrypton
MarthaKrypton, Donnerstag 19:48 Uhr
0

Jip...genießt du diesen herrlichen Geschmack auch😋

Selbst purer Essig schmeckt besser. 😉🙈
T
Titanium56, Donnerstag 19:48 Uhr
0

Nein Titanium, das ist nicht richtig. Diese Regel gilt nicht für Aktiengewinne. Da ist es ausgeschlossen.

Wenn du meinst ... Für mich ist die sache jetzt so erledigt!
g
goali1, Donnerstag 19:45 Uhr
0
Nein Titanium, das ist nicht richtig. Diese Regel gilt nicht für Aktiengewinne. Da ist es ausgeschlossen.
E
Evoschlecht, Donnerstag 19:43 Uhr
0

Äbbelwoi?

Jip...genießt du diesen herrlichen Geschmack auch😋
T
Titanium56, Donnerstag 19:42 Uhr
1

Titanium: das habe ich und kenne mich da auch sehr gut aus. Du scheinst es entweder nicht verstehen zu wollen oder gibst dir keine Mühe, es zu verstehen.

Mach dir keine Sorgen, ich kenne mich auch aus ...---> Es ist auch möglich, dass Du einen Verlust ins Vorjahr rück- oder in die Folgejahre vortragen kannst - das nennt sich Verlustrücktrag oder Verlustvortrag. ... Das funktioniert nur mit einer Steuererklärung
MarthaKrypton
MarthaKrypton, Donnerstag 19:39 Uhr
0

Pump jetzt erstmal noch ordentlich Brüh ab .....anders ist dieser Kurs nicht zu ertragen 😟

Äbbelwoi?
E
Evoschlecht, Donnerstag 19:38 Uhr
0

Gönn Dir noch einen stinkigen Hering 🎣 zum Vatertag und belästige den CEO nicht weiter damit.

Aber nur mit viel Äppelbrei 😁
g
goali1, Donnerstag 19:37 Uhr
0
Titanium: das habe ich und kenne mich da auch sehr gut aus. Du scheinst es entweder nicht verstehen zu wollen oder gibst dir keine Mühe, es zu verstehen.
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