VALNEVA SE WKN: A0MVJZ ISIN: FR0004056851 Kürzel: VLA Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

3,533 EUR
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12:58:41 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 301.393
B
BörsenNutzerDD, 25. Sep 18:57 Uhr
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... mal fiktiv überbelegt: angenommen, man würde sich mit dem Offertengeber einlassen, wann bekäme man wirklich sein Geld gegen Anteile .... Wenn man vertraglich gebunden ist... wie geht es bei der Ltd. weiter es aufgrund der Menge an Anteilsveräußern zu welchen Zahlungszeiten kommt.... etc. das müsste man vorher klar wissen Mal auf die Internetseite geklickt: Hmhmh, was da so alles angefragt wird, keine Ahnung, ob z.B. Beruf und persönliche Telefonnummer wirklich zur Veräußerung an Dritte nötig sein müsste .... Bin gespannt, ob hier viele der Verlockung unterlegen sein werden.... zumal bei einer vertraglichen Bindung kann man dann wohl nicht so einfach frei verkaufen, falls es Probleme geben sollte, kommt halt wirklich auf die Konditionen der Vereinbarung an... Will nicht skeptisch sein, aber wenn es ein bisheriger Anteilseigner wäre, der seine Anteile effektiv erhöht und unter den 30% bleiben wöllte und freiwillig anbietet, wäre es vielleicht für mich ein wenig einfacher, aber mal soeben aus der "Kalten" über Bundesanzeiger... (pro wie contra abzuwägen) Schon spektakulär, was rund um VLA so geschieht Bin echt gespannt, zumal dann im November ggfs. andere Shareholder Verhältnisse ersichtlich sein könnten mit Stichtag 31.10.25... (wenn mit 30.09.25 die Offerte aus dem Bundesanzeiger endet...) Aber vielleicht liegen zum Wechsel der Shareholder dann auch andere Zeiten zu Grunde... alles sehr spannend Aber rum wie num ... zum Angebot ... da traut sich jemand was und geht ins Risiko und hegt Hoffnung in VLA, wenn man dem Inhalt des Bundesanzeigers Vertrauen schenkt, dann ist für mich als echtes positives Zeichen zu werten, im Glauben, dass der Offertengeber wirklich auch als neuer Shareholder auf längere Sicht bleiben wöllte und mind. höhere Werte als 7,2eur als Ziel sehen und haben dürfte (möge man im Positiven die Position als gewolltes long verstehen)
F
Freakby, 25. Sep 18:11 Uhr
0
Von Scalable auch nichts erhalten…
KaRoLa1960!
KaRoLa1960!, 25. Sep 17:58 Uhr
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@SPEEDY: Hast Du schon eine Antwort auf Deine Email bekommen?
Wochenendhaus
Wochenendhaus, 25. Sep 17:43 Uhr
3
Für VAL braucht man schon Nerven,da wirds nie langweilig.
B
BörsenNutzerDD, 25. Sep 16:54 Uhr
2

Delisting wird ja nur als eine der möglichen Folgen genannt. Ich hätte schon gerne eine Stellungnahme von Valneva.

Stimmt, eine Stellungnahme wäre schon wünschenswert... aber bin erstaunt, weil es bis heute morgen irgendwie scheinbar es "niemand" wirklich entdeckt hatte... und bei mir nichts als Info im Posteingang seitens der depotführenden Bank war und wenn es schon seit 18.09.25 in der Bekanntgabe ist, verwundert es einen umso mehr, dass bisher niemand von den größeren Börsen Plattformen oder Newsletter oder Valneva selbst es aufgegriffen hat
Identität?
Identität?, 25. Sep 16:08 Uhr
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Habe ich das Schreiben nur bei Consors bekommen und bei keinem anderen Broker habt ihr nichts erhalten?

Ich habe das Schreiben von der Consors Bank auch erhalten. Ich habe ein weiteres Depot mit Valneva bei der Ing. Dort ist nichts eingegangen. - Seltsam...
bremis
bremis, 25. Sep 15:59 Uhr
0
Habe ich das Schreiben nur bei Consors bekommen und bei keinem anderen Broker habt ihr nichts erhalten?
Identität?
Identität?, 25. Sep 15:54 Uhr
0

Ist eigenartig, wenn man stärkere Positionierungen in einem Unternehmen haben will, muss man erstmal das Geld haben... okay, scheinbar, sonst wohl keine Anzeige im Bundesanzeiger... aber Ziel der Aktion, siehe den Link im Bundesanzeiger... Firma will keine Mehrheit und wenn dann müsste es mit Angebot wohl Pflicht sein... erkenne das nicht und wird im Bundesanzeiger auch nicht so beschrieben...bitte nicht die Pferde mit Delisting scheu machen, nur weil die KI davon spricht, da müssen m.E. ganz andere Vss. gegeben

Delisting wird ja nur als eine der möglichen Folgen genannt. Ich hätte schon gerne eine Stellungnahme von Valneva.
Identität?
Identität?, 25. Sep 15:47 Uhr
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Legal Lexikon: "Zielgesellschaft – Rechte und Pflichten Das Management der Zielgesellschaft ist gegenüber den Aktionären zur Neutralität verpflichtet, muss jedoch eine umfassende Stellungnahme zum Übernahmeangebot veröffentlichen (§ 27 WpÜG). Diese Stellungnahme soll objektiv Möglichkeiten und Risiken des Angebots für das Unternehmen und seine Stakeholder bewerten."
B
BörsenNutzerDD, 25. Sep 15:46 Uhr
2
Ist eigenartig, wenn man stärkere Positionierungen in einem Unternehmen haben will, muss man erstmal das Geld haben... okay, scheinbar, sonst wohl keine Anzeige im Bundesanzeiger... aber Ziel der Aktion, siehe den Link im Bundesanzeiger... Firma will keine Mehrheit und wenn dann müsste es mit Angebot wohl Pflicht sein... erkenne das nicht und wird im Bundesanzeiger auch nicht so beschrieben...bitte nicht die Pferde mit Delisting scheu machen, nur weil die KI davon spricht, da müssen m.E. ganz andere Vss. gegeben
F
Flora1777, 25. Sep 15:36 Uhr
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Ist das positiv oder wieder was negatives ich verstehe gerade Nüsse
Identität?
Identität?, 25. Sep 15:27 Uhr
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Ich hoffe sehr, dass wir umgehend eine Stellungnahme von Valneva erhalten!
Identität?
Identität?, 25. Sep 15:25 Uhr
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Quelle auch KI: Mögliche Folgen: Erfolgreiche Übernahme: Wenn die Mehrheit der Aktien angenommen wird, kann der Bieter die Kontrolle über das Unternehmen erlangen. Delisting: Der Bieter kann auch ein Delisting-Angebot initiieren, um die Aktien des Unternehmens von der Börse zu nehmen, was zu einem Verlust der Handelbarkeit für verbleibende Aktionäre führen kann. Squeeze-out: In manchen Fällen kann ein Squeeze-out eingeleitet werden, um nicht angediente Aktien zu erwerben und die Aktionäre aus dem Unternehmen zu drängen, oft ein Jahr nach der Einstellung des Börsenhandels.
Identität?
Identität?, 25. Sep 15:19 Uhr
1
KI: "Ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot ist eine Akquisition, bei der ein Bieter den Aktionären eines Unternehmens anbietet, ihre Aktien zu einem festen Preis oder gegen eine andere Gegenleistung zu erwerben, ohne einer gesetzlichen Verpflichtung dazu nachzukommen. Der Aktionär entscheidet, ob er sein Angebot annimmt oder ablehnt. Die Angebote werden öffentlich gemacht und ihre Bedingungen in einer Angebotsunterlage festgelegt, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden muss. Merkmale eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots Freiwilligkeit: Der Bieter ist rechtlich nicht verpflichtet, das Angebot abzugeben, sondern tut dies aus eigener Initiative. Öffentliches Angebot: Das Angebot wird allen Aktionären eines börsennotierten Unternehmens unterbreitet. Gegenleistung: Die Gegenleistung kann entweder in bar oder in Form anderer Aktien (Aktientausch) oder einer Kombination aus beidem erfolgen. Ziel: Ziel ist es oft, die Mehrheit der Stimmrechte an dem Zielunternehmen zu erwerben oder die Beteiligung auszubauen, um so eine klare und stabile Aktionärsstruktur zu schaffen. Bedingungen: Der Bieter kann das Angebot unter bestimmten Bedingungen stellen, z.B. einer Mindestannahmeschwelle, die das Erreichen der Kontrollmehrheit sicherstellt. Vorteile für Aktionäre Verkaufschance: Sie haben die Möglichkeit, ihre Aktien zu einem Preis zu verkaufen, der über dem aktuellen Börsenkurs liegen kann. Verbleib im Bestand: Wenn ein Aktionär das Angebot ablehnt, verbleiben seine Werte im Bestand und er muss keine Auszahlungen vornehmen."
B
Boersenhan, 25. Sep 14:58 Uhr
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Hätte ich ja gern, Handy ist aus. Ich glaube es nicht. Sieht aus wie Betrug bei EBay, du verkaufst, bekommst aber das Geld nicht
D
Der_Ritter, 25. Sep 14:24 Uhr
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Wirklich komisch, ich hab die mal angeschrieben was sie denn vor haben und ihnen auch gleich welche angeboten. Dropshipping-Modell

Angeschrieben? Warum rufst Du den ominösen GF nicht direkt an? Handynummer steht ja auf der Website: https://ambassador-it-management.com/impressum
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