VONOVIA WKN: A1ML7J ISIN: DE000A1ML7J1 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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Kommentare 40.552
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Groot95, 28.09.2025 8:08 Uhr
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https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/09/berlin-deutsche-wohnen-vergesellschaftung-gesetzentwurf.html

Bis 2027 kann noch viel passieren
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todi1, 27.09.2025 22:57 Uhr
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https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/09/berlin-deutsche-wohnen-vergesellschaftung-gesetzentwurf.html
meineBörse72
meineBörse72, 27.09.2025 21:03 Uhr
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Ich habe auch etwas interessantes gefunden: https://youtu.be/8HYYotMBXOI?si=6kF4dbg98qvDOSRT
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todi1, 27.09.2025 19:38 Uhr
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Interessant: https://www.youtube.com/watch?v=-4UrJhTDzpY
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Luigi3000, 27.09.2025 13:49 Uhr
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Abrupte Schuldenwende in Deutschland Das Gegengewicht bildet im Wesentlichen Deutschland, das seine Schuldenquote in den 2010er Jahren wieder in die Nähe von 60 Prozent gesenkt hatte, und das als der Stabilitätsanker des Euro gilt. Mit der abrupten Schuldenwende im Frühjahr haben die Deutschen ihren Kurs nun grundlegend verändert: Der im Vergleich noch große Kreditspielraum soll zügig genutzt werden. Zugleich verschlechtert sich die Lage beim wichtigsten Partner Frankreich drastisch: Das Land ist tief gespalten, immer neue Regierungen scheiterten zuletzt daran, die ständig steigende Verschuldung zu bremsen. Am Kapitalmarkt ist der Zins der französischen Staatsanleihen deshalb auf das Niveau des notorischen Schuldenpatienten Italien gesprungen. In der Währungsunion zahlen heute die beiden nach Deutschland größten Volkswirtschaften die höchsten Risikoaufschläge gegenüber den Bundesanleihen. https://www.n-tv.de/wirtschaft/Warum-der-Welt-der-Finanzkollaps-droht-article26047792.html
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Luigi3000, 27.09.2025 11:10 Uhr
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Anderes Beispiel Bundestag Fakten: eine Partei betreffend: wird sogar für Tatsachenbenennungen und Kopfschütteln gerügt und erhält Ordnungsrufe, während die anderen Fraktionen weitestgehend Narrenfreiheit genießen, insbesondere in Bezug auf Beleidigungen und Beschimpfungen in Richtung AfD-Redner.
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Luigi3000, 27.09.2025 11:00 Uhr
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Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das hier irgendein Gericht den so zustimmt. Aber nehmen wir mal an das wäre so rechtens, dann hätte Vonovia doch trotzdem noch genug Zeit einen Großteil zum aktuellen Marktwert zu verkaufen. Kann mir gut vorstellen dass bis so ein Gesetz durch ist 2-3 Jahre vergehen

Ich halte leider in diesem Land und in der EU nichts mehr für unmöglich. Mal die vergangenen Entscheidungen des Bundeverfassungsgerichtes ansehen + die Besetzung Kaufhold und Co. Ansonsten wäre Vonovia schon längst bei 34+ da massiv unterbewertet. Und anscheinend einige wieder vorher wussten, das ein neuer Volksentscheid für 2027 in Arbeit ist und kommen könnte. Ich warte jetzt erstmal wie sich der Kurs Montag entwickelt und steige evtl. bei 25,75 wieder ein. Bsp. warum kann man Gold Silber nur noch bis 2.000 Euro als Tafelgeschäft kaufen? Österreich sind es 10 K etc. Überwachung wegen Geldwäsche LOL Aber nicht bei Bitcoin und Co....
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Luigi3000, 27.09.2025 10:53 Uhr
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Expertenkommission Vergesellschaftung Mitglieder: u. a. Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold (Ludwig-Maximilians-Universität München) https://www.berlin.de/kommission-vergesellschaftung/mitglieder/
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DerRene, 27.09.2025 9:50 Uhr
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Da wirst Du auch nichts finden, weils momentan noch Spinnerei ist, selbst Privatpersonen können dann enteignet werden, hast Du was was der Staat braucht, dann nimmt er es sich zum Bruchteil vom Marktwert, das wird definitiv nicht bis zur nächsten Wahl durch sein! Jeder der was zu verlieren hat wird sich die Hand abhacken bevor er nochmal diese Parteien wählt!!!
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hugoli, 27.09.2025 8:16 Uhr
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Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das hier irgendein Gericht den so zustimmt. Aber nehmen wir mal an das wäre so rechtens, dann hätte Vonovia doch trotzdem noch genug Zeit einen Großteil zum aktuellen Marktwert zu verkaufen. Kann mir gut vorstellen dass bis so ein Gesetz durch ist 2-3 Jahre vergehen

Wer soll die Wohnungen kaufen?
meineBörse72
meineBörse72, 27.09.2025 7:58 Uhr
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Gibt es eigentlich eine offizielle Stellungnahme von Vonovia zu diesem Thema? Habe nichts gefunden…
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Groot95, 27.09.2025 7:51 Uhr
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Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das hier irgendein Gericht den so zustimmt. Aber nehmen wir mal an das wäre so rechtens, dann hätte Vonovia doch trotzdem noch genug Zeit einen Großteil zum aktuellen Marktwert zu verkaufen. Kann mir gut vorstellen dass bis so ein Gesetz durch ist 2-3 Jahre vergehen
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todi1, 27.09.2025 7:34 Uhr
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“Umtauschangebot Dt. Wohnen Zur Erinnerung... am 1.10. endet die Annahmefrist für den Umtausch von Dt. Wohnen Aktien in Vonovia Aktien mit einem Umtauschverhältnis von 1 : 0,795. https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/08/...des-angebots-die.html Möglicherweise spekulieren einige Shortseller auf bad news in Form einer geringen Annahmequote oder den mit der Ausgabe neuer Vonovia Aktien verbundenen Verwässerungseffekt. Nachdem die den Dt. Wohnen Aktionären für den Fall des Nichtumtauschs angebotene Ausgleichszahlung i.H.v. 1,22 EUR abzgl. KSt + SolZ signifikant unter dem lt. Factset zukünftig erwarteten EBT der Dt. Wohnen liegt, dürfte der Ergebnisabführungsvertrag für die Vonovia Aktionäre sehr vorteilhaft sein, weshalb ich meine Dt. Wohnen Aktien bereits vor einigen Wochen verkauft und vollständig in Vonovia reinvestiert habe. Beim Verkauf / Kauf über die Börse lässt sich aktuell ein Umtauschverhältnis von ca. 81% statt der von Vonovia angebotenen 79,5% erzielen. Nachdem der kapitalertragsteuerpflichtige Nettoausgleichszahlungsbetrag i.H.v. 1,03 EUR weniger als 79,5% der für 2025 erwarteten Vonovia Dividende beträgt, gehe ich davon aus, dass zumindest die betriebswirtschaftlich orientierten Profiinvestoren unter den Dt. Wohnen Aktionären das Umtauschangebot nahezu vollständig annehmen werden. Mag sein, dass einige Kleinaktionäre dass Angebot in der Hoffnung auf einen zeitnahen Squeeze out ausschlagen. Die sollten sich dann allerdings nicht wundern, wenn Vonovia die Substanz der Dt. Wohnen via EAV step by step absaugt und dementsprechend überhaupt kein Interesse an einem zeitnahen Squeeze out zum aktuellen NAV der Dt. Wohnen hat...”
t
todi1, 27.09.2025 7:27 Uhr
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“Wissenschaftlicher Aufsatz zu der Thematik... Nachfolgend verlinke ich mal einen wissenschaftlichen Aufsatz mit einem Kurzgutachten zur Verfassungsmäßigkeit eines solchen Vorhabens der Herren: Prof. Dr. Michael Kloepfer und Alexander Jessen, erschienen in der NVwZ(-Online-Aufsatz_2023_05 1..8), welches zum eindeutigen Ergebnis gelangt, dass eine solche Vergesellschaftung klar aus mehreren Gründen verfassungswidrig ist. https://rsw.beck.de/docs/librariesprovider176/...df?sfvrsn=f4cb0eee_1 “
t
todi1, 27.09.2025 7:25 Uhr
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“Verfassungsmäßigkeit... Ach, ich vergaß... Die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetztes nach dem deutschen Grundgesetz kann aber letztendlich ohnehin dahingestellt bleiben, denn: Artikel 1 des Zusatzprotokolls der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) regelt die Achtung des Eigentums (Art. 1 EMRK-Zusatzprotokoll) und schützt vor Enteignungen, die nicht im öffentlichen Interesse liegen und sichert eine Entschädigung, die mindestens dem aktuellen Verkehrswert entsprechen muss. Dies ist auch ständige Rechtsprechung des EuGH. Nochmal: Falls also diese Geschichte überhaupt irgendwann in einem Volksentscheid positiv entschieden wird, die Landesregierung Berlins dies nicht blockiert sondern sogar umsetzt, die Bundespolitik dies nicht verhindert und selbst das BVerfG solche Maßnahmen und die Entschädigungshöhen durchwinkt, ist da noch immer der übergeordnete EuGH, der ein solches Gesetz garantiert entweder kassieren oder die Entschädigung auf den Verkehrswert schrauben würde. Und so gesehen ist es ja gar nicht schlecht. Wäre ich König von Vonovia und könnte ich den Berliner Bestand zum Buchwert auf einen Schlag für 22,2 mrd Euro verticken, würde ich dies sofort tun. 22,2 mrd Euro entsprechen rund 26,59 Euro pro Aktie. Der Verkehrswert des Berliner Bestandes pro Aktie liegt also höher, als die Aktie für das Gesamtunternehmen derzeit überhaupt selbst notiert....”
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