Wirtschafts- & Börsenlexikon Börsen- und Finanzbegriffe von A bis Z
4411 Begriffe
| Begriff | Thema | |
|---|---|---|
| Dual Track | Ein Prozess, bei dem ein Unternehmen parallel einen Börsengang und einen Verkauf an einen strategischen Käufer vorbereitet, um den optimalen Exit-Weg zu wählen und den Verkaufswert zu maximieren | |
| Private Placement | Ein Verkauf von Wertpapieren an eine begrenzte Zahl qualifizierter Investoren ohne öffentliches Angebot, um Kapital schnell und diskret aufzunehmen | |
| Share Buy-back | Ein Rückkauf eigener Aktien durch ein Unternehmen, um das Eigenkapital zu reduzieren, den Aktienkurs zu stützen und den Gewinn je Aktie zu erhöhen | |
| Privatinsolvenz | Ein Zustand, in dem ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, was zu einem gerichtlichen Verfahren führt, um Vermögenswerte zu verteilen und Gläubiger zu befriedigen | |
| Restschuldbefreiung | Ein gerichtliches Verfahren, das einem insolventen Schuldner nach Ablauf einer Wohlverhaltensphase die Befreiung von verbleibenden Schulden gewährt, um einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen | |
| Insolvenzordnung (InsO) | Eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die das Insolvenzverfahren für Unternehmen und Privatpersonen strukturiert, um Gläubigerinteressen zu schützen, Vermögenswerte zu sichern und Sanierung oder Liquidation zu ermöglichen | |
| Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) | Ein Zustand, in dem ein Schuldner fällige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann, was den Insolvenzgrund nach § 17 InsO darstellt und ein Insolvenzverfahren auslöst | |
| Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) | Ein Zustand, in dem ein Schuldner voraussichtlich fällige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann, was den Insolvenzgrund nach § 18 InsO darstellt und ein Insolvenzverfahren auf Antrag des Schuldners auslöst | |
| Überschuldung (§ 19 InsO) | Ein Zustand, in dem das Vermögen eines Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, was den Insolvenzgrund nach § 19 InsO darstellt und ein Insolvenzverfahren auslöst | |
| Insolvenzplanverfahren (§§ 217 ff. InsO) | Ein gerichtliches Verfahren nach §§ 217 ff. InsO, das einen Sanierungsplan zwischen Schuldner und Gläubigern ermöglicht, um das Unternehmen fortzuführen, Schulden zu restrukturieren und eine Liquidation zu vermeiden | |
| Eigenverwaltungsverfahren (§ 270a InsO) | Ein gerichtliches Verfahren nach § 270a InsO, das einem Schuldner mit Sanierungsaussichten die Eigenverwaltung ohne Sachwalter ermöglicht, um das Unternehmen unter eigener Leitung fortzuführen und Gläubigerinteressen zu wahren | |
|
|
||
| Regelinsolvenzverfahren | Ein gerichtliches Verfahren nach der Insolvenzordnung, das die Liquidation des Vermögens eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners vorsieht, um Gläubiger anteilig zu befriedigen und das Unternehmen aufzulösen | |
| Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) | Ein gerichtliches Verfahren nach § 270d InsO, das einem Schuldner mit Sanierungsaussichten einen vorläufigen Schutz vor Gläubigerzugriffen gewährt, um unter Eigenverwaltung einen Insolvenzplan zu erarbeiten und das Unternehmen zu sanieren | |
| Massegläubiger | Ein Gläubiger, dessen Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entsteht und aus der Insolvenzmasse vorrangig vor anderen Gläubigern befriedigt wird, um die Fortführung des Verfahrens zu sichern | |
| Insolvenzgläubiger | Ein Gläubiger, dessen Forderung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist und aus der Insolvenzmasse nachrangig befriedigt wird, um bestehende Verbindlichkeiten anteilig zu begleichen | |
| Nachrangige Gläubiger | Ein Gläubiger, dessen Forderung im Insolvenzverfahren erst nach Befriedigung aller anderen Gläubiger aus der Insolvenzmasse bedient wird, um höherrangige Ansprüche vorrangig zu schützen | |
| Ablaufdatum | Ein Datum, an dem eine Option oder ein Derivatkontrakt verfällt und nicht mehr ausgeübt werden kann, um das Ende der Handelsmöglichkeit und die Abrechnung zu markieren | |
| Designated Market Makers (DMMs) | Ein von einer Börse autorisierter und verpflichteter Marktakteur, der kontinuierlich verbindliche Kauf- und Verkaufskurse für zugewiesene Wertpapiere stellt, um Liquidität sicherzustellen und Kursschwankungen zu minimieren | |
| FIX-Protokoll (Financial Information eXchange) | Ein standardisiertes, elektronisches Kommunikationsprotokoll, das den Austausch von Handelsinformationen wie Orders, Ausführungen und Marktpreisen zwischen Finanzmarktteilnehmern in Echtzeit ermöglicht | |
| ITCH-Protokoll | Ein binäres Markt-Daten-Protokoll, das von Börsen verwendet wird, um in Echtzeit detaillierte Orderbuch-Updates, Ausführungen und Handelsereignisse an Teilnehmer zu übertragen | |
| OUCH-Protokoll | Ein binäres, hochperformantes Order-Eingabe-Protokoll, das den schnellen und direkten Versand von Aufträgen sowie deren Änderungen und Stornierungen an Börsen-Systeme ermöglicht | |
| FIXML (FIX Markup Language) | Eine auf XML basierende Variante des FIX-Protokolls, die den Austausch von Handelsnachrichten in strukturiertem, maschinenlesbarem Format für Finanztransaktionen ermöglicht | |
|
|
||
| FAST (FIX Adapted for Streaming) | Ein auf das FIX-Protokoll basierendes, binäres Streaming-Format, das die hochperformante, kontinuierliche Übertragung von Marktdaten in Echtzeit mit geringer Latenz und hoher Bandbreiteneffizienz ermöglicht | |
| FIX Version 5.0-Serie | Eine Serie von FIX-Protokoll-Versionen ab 5.0, die durch Service Packs und Erweiterungspakete kontinuierlich neue Nachrichten, Felder und Funktionen für anspruchsvolle Handels- und Regulatorik-Anforderungen hinzufügt | |
| Direct Market Access (DMA) | Ein direkter elektronischer Zugang zum Orderbuch einer Börse, der es institutionellen Teilnehmern ermöglicht, Aufträge ohne zwischengeschaltete Broker-Systeme eigenständig und mit minimaler Latenz zu platzieren | |
| Hochfrequenzhändler (High Frequency Traders) | Ein Marktteilnehmer, der mithilfe leistungsstarker Algorithmen und ultraschneller Datenverbindungen in Millisekunden große Mengen an Aufträgen platziert, ändert und storniert, um von kleinsten Kursdifferenzen zu profitieren | |
| Mehrfachstimmrecht | Eine Aktienklasse, die ihrem Inhaber pro Aktie mehr als eine Stimme in der Hauptversammlung gewährt und dadurch eine stärkere Kontrolle über Unternehmensentscheidungen ermöglicht | |
| EU-Listing-Verordnung | Eine EU-Verordnung, die einheitliche Prospektanforderungen für die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an regulierten Märkten festlegt und den Anlegerschutz sowie die Kapitalmarkttransparenz stärkt | |
| Neutralitätsgebot (§ 33 WpÜG) | Eine gesetzliche Pflicht für Vorstand und Aufsichtsrat eines Zielunternehmens, nach Ankündigung eines Übernahmeangebots keine Maßnahmen zu ergreifen, die den Erfolg des Angebots vereiteln könnten, es sei denn, die Hauptversammlung genehmigt sie ausdrücklich | |
| Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) | Ein deutsches Gesetz, das den Ablauf öffentlicher Übernahme- und Pflichtangebote für börsennotierte Aktiengesellschaften regelt, Transparenz schafft und den Schutz der Aktionäre sowie faire Bedingungen sicherstellt | |
| Weiße Ritter (White Knights) | Ein freundlicher Dritter, der von der Zielgesellschaft eines feindlichen Übernahmeangebots eingeladen wird, um durch ein alternatives Angebot oder einen Aktienkauf die Kontrolle vor dem feindlichen Bieter zu schützen | |
| Grauer Ritter (Gray Knight) | Ein Bieter in einem Übernahmeverfahren, der zunächst als potenzieller weißer Ritter auftritt, aber eigene Interessen verfolgt und letztlich ein für die Zielgesellschaft weniger vorteilhaftes Angebot unterbreitet als der ursprüngliche feindliche Erwerber | |
| Schwarzer Ritter (Black Knight) | Ein externer Bieter, der ein feindliches Übernahmeangebot für ein Zielunternehmen unterbreitet und dabei ohne Zustimmung des Vorstands direkt die Aktionäre anspricht, um die Kontrolle zu erlangen | |
|
|
||
| Giftpillen (Poison Pills) | Eine defensive Strategie eines Zielunternehmens, die bei Erreichen eines bestimmten Anteilsbesitzes durch einen feindlichen Bieter automatisch neue Aktien oder Rechte auslöst, um die Übernahme massiv zu verteuern oder zu verwässern | |
| Verwässerungspillen (Flip-In Poison Pills) | Eine Giftpille-Variante, bei der bestehende Aktionäre bei Überschreiten einer definierten Beteiligungsschwelle durch einen feindlichen Erwerber das Recht erhalten, zusätzliche Aktien des Zielunternehmens zu einem stark reduzierten Preis zu erwerben und dadurch dessen Anteil massiv zu verwässern | |
| Veräußerungspillen (Flip-Over Poison Pills) | Eine Giftpille-Variante, bei der Aktionäre des Zielunternehmens im Falle einer erfolgreichen feindlichen Übernahme das Recht erhalten, Aktien des übernehmenden Unternehmens zu einem stark reduzierten Preis zu erwerben und dadurch dessen Wert massiv zu verwässern | |
| Golden Parachutes | Eine vertragliche Regelung, die Führungskräften eines Zielunternehmens bei einem Kontrollwechsel durch Übernahme außergewöhnlich hohe Abfindungen, Boni oder Zusatzleistungen zusichert, um feindliche Übernahmen zu verteuern oder zu erschweren | |
| Assetschutz- oder Kronjuwelenstrategie (Crown Jewel Defence) | Eine Verteidigungsstrategie gegen feindliche Übernahmen, bei der das Zielunternehmen seine wertvollsten Vermögenswerte oder Tochtergesellschaften verkauft oder abtrennt, um sich für den Bieter weniger attraktiv zu machen | |
| Vinkulierung | Eine statutarische oder gesetzliche Beschränkung der Übertragbarkeit von Namensaktien, die eine Zustimmung des Unternehmens oder eines Organs für den Eigentumsübergang voraussetzt | |
| Stimmrechtsbeschränkung | Eine gesetzliche oder satzungsmäßige Regelung, die die Ausübung von Stimmrechten unabhängig von der Anzahl gehaltener Aktien auf einen Höchstprozentsatz begrenzt, um übermäßigen Einfluss einzelner Aktionäre zu verhindern | |
| Termingeschäft | Ein Finanzkontrakt, bei dem zwei Parteien vereinbaren, einen Vermögenswert zu einem festgelegten Preis an einem zukünftigen Termin zu kaufen oder zu verkaufen, ohne dass eine sofortige Lieferung erfolgt | |
| Finanzkontrakt | Ein verbindlicher Vertrag zwischen zwei Parteien, der den Austausch von Zahlungsströmen oder Vermögenswerten zu festgelegten Bedingungen regelt und häufig zur Absicherung oder Spekulation eingesetzt wird | |