Ecograf - ein Stern am Graphithimmel WKN: A2PW0M ISIN: AU0000071482 Forum: Aktien User: Lumia920

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18. Mai 2026, 23:00 Uhr, L&S Exchange
Kommentare 30.713
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boki82, 25.10.2025 9:05 Uhr
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TOBIIIIIIIIIIIII 🤑🙋‍♂️🥳🚀🚀🚀🚀🚀🚀🚀🚀🚀🚀🚀🚀🚀🚀🚀🚀
M
Matze3001, 25.10.2025 9:04 Uhr
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Es soll ja eben den Unterschied geben. Aktien vor 2009 und Aktien danach. Habe den Chatbericht gespeichert und würde im Falle einer Nichtanrechnung gegen die Bank vorgehen. Bin mir jedoch immer noch unsicher.

Ich gucke mal ob ich das schreiben noch finde, dann würde ich den genauen Wortlaut nochmal schreiben. Und genau, weiß jetzt nicht wer es geschrieben hat, man verzichtet auf Ansprüche ect. das steht dann ebenfalls noch dabei. Wenn es nicht schon 2 Jahre her wäre 😔 ich suche das mal. Gibt es vll. ein Unterschied ob die Bank es aussucht oder du selbst den Auftrag zum aussuchen gibst? Weiß das jemand, ich hatte es damals aktiv angestoßen aber anders geht es denke ich auch nicht.
Fridold
Fridold, 25.10.2025 9:03 Uhr
0

Ja das stimmt - ich weiß Sie ja😆😆

Mist- verraten
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Riverstone1980, 25.10.2025 8:58 Uhr
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Genau - entweder hast du steuerlichen Neubestand, dann gehts automatisch mit der Verlustgegenrechnung, oder du hast Altbestand. Da funktioniert es zwar auch, aber das musst Du dann selbst mit Nachweisen belegen (ist nicht mehr so einfach). Beim Ausbuchen selbst, wird die jeweilige Aktien mit einem obligatorischen Cent ausgebucht und kommt somit automatisch in die Verrechnung hinein. Du musst dann nur einen Passus ca. so: "Ich verzichte hiermit auf sämtliche gegenwärtige und künftige Rechte und Ansprüche aus den genannten Wertpapieren" akzeptieren.

So weit ich weiß, liegt der Stichtag bei 01.01.2011 für das Erwerben der Aktien.
W
WulfmanJack, 25.10.2025 8:57 Uhr
0
So steht es bei Consors. Aber wir wissen ja wie Banken einen oft verarschen. Wenn Sie ein Wertpapier wertlos ausbuchen, übernehmen wir dieses in unser eigenes Depot. Hierfür verwenden Sie bitte unser Formular „Wertlosausbuchung“. Für diesen Vorgang berechnen wir 19,95 Euro. Der ermittelte steuerliche Verlust wird in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf bzw. in den Verlustverrechnungstopf Aktien (falls es sich bei dem betroffenen Wertpapier um eine Aktie handelt) gestellt. Hinweis: Bitte bedenken Sie, dass bei einer gegenwertlosen Ausbuchung sämtliche Ansprüche an diesen Wertpapieren unwiderruflich verloren gehen. Eine gegenwertlose Ausbuchung von Optionsscheinen und anderen Wertpapieren mit festgelegter Restlaufzeit ist nicht möglich
T
Tamy, 25.10.2025 8:55 Uhr
0
Wie bereits erwähnt, kommt bei einem Gewinn mein Verlusttopf zum Einsatz. Weiter, hat jeder in 2025 1000,- EUR steuerfrei zur Verfügung, wenn er die bei seiner Bank entsprechend eingerichtet hat. Ich habe noch ein Teil davon zur Verfügung und "anständig" Depotleichen parken. Dass wird erst mal abgearbeitet, BEVOR Geld ans Finanzamt fließt. 2026 stehen dann wieder 1000 EUR steuerfrei zur Verfügung, so dass immer mal wieder Gewinnmitnahmen möglich sind. Für die, die sich hier noch nicht konkret informiert haben und denken, sie würden beispielsweise 20 000 EUR Gewinn einstreichen, wenn sie ihre Ecos auf einen Schlag verkaufen - aufpassen!!!
R
Riverstone1980, 25.10.2025 8:55 Uhr
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Es soll ja eben den Unterschied geben. Aktien vor 2009 und Aktien danach. Habe den Chatbericht gespeichert und würde im Falle einer Nichtanrechnung gegen die Bank vorgehen. Bin mir jedoch immer noch unsicher.

Genau - entweder hast du steuerlichen Neubestand, dann gehts automatisch mit der Verlustgegenrechnung, oder du hast Altbestand. Da funktioniert es zwar auch, aber das musst Du dann selbst mit Nachweisen belegen (ist nicht mehr so einfach). Beim Ausbuchen selbst, wird die jeweilige Aktien mit einem obligatorischen Cent ausgebucht und kommt somit automatisch in die Verrechnung hinein. Du musst dann nur einen Passus ca. so: "Ich verzichte hiermit auf sämtliche gegenwärtige und künftige Rechte und Ansprüche aus den genannten Wertpapieren" akzeptieren.
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WulfmanJack, 25.10.2025 8:40 Uhr
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Es soll ja eben den Unterschied geben. Aktien vor 2009 und Aktien danach. Habe den Chatbericht gespeichert und würde im Falle einer Nichtanrechnung gegen die Bank vorgehen. Bin mir jedoch immer noch unsicher.
kindanew
kindanew, 25.10.2025 8:37 Uhr
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Dachte mit 37 bin ich einer der ältesten 😂

Same 😅
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Thoronton, 25.10.2025 8:33 Uhr
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Ich habe leider nur Eco Aktien
Matthias1978
Matthias1978, 25.10.2025 8:33 Uhr
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OK. Dann Grüße hiermit recht herzlich das Finanzamt 🤮
W
WulfmanJack, 25.10.2025 8:31 Uhr
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Hab gestern mit denen gesprochen. Sagen zu 100% Verlussttopf
Matthias1978
Matthias1978, 25.10.2025 8:31 Uhr
4
Hoffe ich lag dennoch richtig Die Ausbuchung wertloser Aktien (z. B. aufgrund Insolvenz des Unternehmens) gilt steuerlich als Veräußerung ohne Gegenleistung. Dadurch entsteht ein Veräußerungsverlust gemäß § 20 Abs. 2 EStG. Der Verlust berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungserlös (meist 0 €) und Ihren Anschaffungskosten (einschließlich Nebenkosten). Dies wurde durch Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) bestätigt und im BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer vom 14. Mai 2025 explizit geregelt.a8d628 Der Verlust wird im Jahr der Ausbuchung realisiert, vorausgesetzt, die Aktien wurden nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft (für ältere Aktien gilt Bestandsschutz und kein Verlustabzug).
B
Broschibilly, 25.10.2025 8:30 Uhr
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Gut das zu wissen. Dann werde ich das auch mal prüfen. Habe dort auch so einen Totalverlust zu liegen.
M
Matze3001, 25.10.2025 8:29 Uhr
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Hat jemand Erfahrung mit Depotleichen. Es gibt unterschiedlich Aussagen bzgl. des Ausbuchens von Wertlosen Aktien. Die einen schreiben es wird automatisch dem Verlusstrechnungstopf zugeteilt, dann lese ich, es kann nur bis maximal 20 k Euro pro Jahr über die Steuererklärung geregelt werden.Bin bei Consors und da steht geht in den Verlussttopf. Was nun?

Bin bei der ING und hatte das leider schon und war recht überrascht, daher Erfahrungswert.
W
WulfmanJack, 25.10.2025 8:28 Uhr
0
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