Rheinmetall - Aktionäre und Investoren WKN: 703000 ISIN: DE0007030009 Kürzel: RHM Forum: Aktien User: Ruuudi

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23:00:00 Uhr, Lang & Schwarz
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Kommentare 14.571
R
Ruuudi, 30. Mai 20:38 Uhr
0
Ich gebe seit jeher weder Prognosen noch Kursziele ab, das überlass ich gerne anderen. Auch dann, wenn diese von dem von mir vor 3 Wochen in „Sherry-Perry“ umbenannten JP Morgan Analysten stammen. Es gilt 2 verschiedene Sachverhalte zu unterscheiden, die im Moment unterschiedliche Wirkung entfalten: 1. neue Auftragseingänge, deren zukünftige Umsatzwirkung weder zeitlich exakt terminierbar, noch der genauen Höhe nach - danke @Hanseat2022 ⬆️ - absehbar sind. Konkret: Rumänien Aufträge an 3 in- bzw. ausländische Rheinmetall Gesellschaften 2. Abrufe aus bereits erteilten Rahmenverträgen, wo zuverlässig abschätzbar ist, dass und wann genau sie zu Umsatz führen werden. Konkret: 2.030 LKW der HX-Familie, die bereits fertiggestellt, vorgefertigt oder kurzfristig assemblierbar sind. Deren Auslieferung müsste bereits laufen, viel wichtiger: die Rechnungsstellung, die unmittelbar zu Umsatz führt. Punkt 1. wird sicher auch Wohlwollen zur Kenntnis genommen. Den Markt, die Investoren interessiert im Augenblick/kurzfristig aber nur Punkt 2. Erst wenn das Vertrauen da ist, dass der - pardon - „Rubel“ rollt, wird sich das meines Erachtens auch positiv im Kurs niederschlagen. Alles andere, dient der Absicherung auf dem vorhandenen Level. So jedenfalls meine persönliche Meinung, ohne damit konkrete Kurszahlen zu verbinden.
R
Ruuudi, 30. Mai 20:35 Uhr
0
Wichtig ist im Moment, dass der Umsatz kommt und Cash generiert wird. Weitere Auftragseingänge sind sehr gut, tangieren aber die Kursentwicklung seit Längerem nicht. In dem Sinne mein nachfolgender Post aus dem HF ⬇️, der vermutlich hier besser aufgehoben ist … 😉
targa4gts
targa4gts, 30. Mai 18:22 Uhr
1
Weiter geht’s Rumänien: Rheinmetall mit der Lieferung von Offshore-Patrouillenbooten und Taucherunterstützungsbooten beauftragt 30.5.26 https://www.hartpunkt.de/rumaenien-rheinmetall-mit-der-lieferung-von-offshore-patrouillenbooten-und-taucherunterstuetzungsbooten-beauftragt/ Wie es in einer Mitteilung des Ministeriums heißt, wurde ein Vertrag mit der Firma NVL B.V.& Co. KG, seit Kurzem Teil der Rheinmetall AG, zum Kauf von zwei Offshore-Patrouillenbooten und zwei Taucherunterstützungsbooten im Gesamtwert von 920 Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer unterzeichnet.
W
Wildharry, 30. Mai 16:44 Uhr
1

Ja, wurde schon gepostet. Ehrlich gesagt fällt mir aber schwer, daraus eine Auswirkung auf den Kurs zu abzuleiten…

Da hast du recht, auf den Kurs wird das keinen Einfluss haben aber zeigt doch dass die Anleger und Investoren RHM absolut vetrauen.
r
robinpro, 30. Mai 16:25 Uhr
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Ist das hier schon gepostet worden? Nicht dass sie eine Anleihe platziert haben sondern dass diese 7,8-fach überzeichnet war.

Ja, wurde schon gepostet. Ehrlich gesagt fällt mir aber schwer, daraus eine Auswirkung auf den Kurs zu abzuleiten…
W
Wildharry, 30. Mai 15:26 Uhr
0
https://live.deutsche-boerse.com/nachrichten/Rheinmetall-Neue-Anleihe-war-78-fach-ueberzeichnet-Kupon-3375-f76deb64-5577-4c43-b125-7fca579bf2b4
W
Wildharry, 30. Mai 15:25 Uhr
0
Ist das hier schon gepostet worden? Nicht dass sie eine Anleihe platziert haben sondern dass diese 7,8-fach überzeichnet war.
targa4gts
targa4gts, 30. Mai 13:53 Uhr
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Mal abwarten … solange das in Karlsruhe liegt werden sicher keine Verträge zurückgehalten und später auch nicht rückabgewickelt. Es zeigt aber, wie kompliziert unsere Strukturen und Entscheidungswege in den letzten 30-40 Jahren oder noch länger zurück geworden sind.

Dein Wort in Gottes Ohr 👂
R
Ruuudi, 30. Mai 13:10 Uhr
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Mal abwarten … solange das in Karlsruhe liegt werden sicher keine Verträge zurückgehalten und später auch nicht rückabgewickelt. Es zeigt aber, wie kompliziert unsere Strukturen und Entscheidungswege in den letzten 30-40 Jahren oder noch länger zurück geworden sind.
targa4gts
targa4gts, 30. Mai 12:25 Uhr
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… und wir werfen uns nicht nur St.öcke zwischen die Beine, sondern treten uns auch noch mit voller Wucht gegen das Schienbein …
targa4gts
targa4gts, 30. Mai 12:21 Uhr
0
Das „manchmal“ würde ich streichen 🫣
targa4gts
targa4gts, 30. Mai 12:17 Uhr
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Nachtrag: Wenn Karlsruhe die Regel tatsächlich kippt, trifft es dann aber auch alle Unternehmen und nicht nur Rheinmetall … dann geht genau nichts mehr vorwärts, weil bei jeder Ausschreibung mit Einsprüchen zu rechnen ist, die alles blockiert.
targa4gts
targa4gts, 30. Mai 12:09 Uhr
0
Quelle: ChatGPT Für einen Nicht-Juristen lässt sich § 16 Abs. 1 BwBBG so erklären: Wenn ein Unternehmen eine Bundeswehr-Ausschreibung verliert und sich dagegen beschwert, darf die Bundeswehr den Auftrag trotzdem sofort vergeben. Die Beschwerde stoppt das Verfahren nicht mehr automatisch. Normalerweise Im normalen Vergaberecht gilt: * Unternehmen A verliert eine Ausschreibung. * A legt Beschwerde ein. * Der Auftrag darf zunächst nicht vergeben werden, bis über die Beschwerde entschieden wurde. Dadurch können sich Projekte oft um Wochen oder Monate verzögern. Bei Bundeswehrbeschaffungen § 16 Abs. 1 BwBBG durchbricht dieses Prinzip: * Unternehmen A verliert. * A legt Beschwerde ein. * Die Bundeswehr darf den Auftrag trotzdem sofort vergeben und mit der Beschaffung beginnen. Warum gibt es diese Regel? Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass wichtige Beschaffungen – etwa Munition, Fahrzeuge, IT-Systeme oder Ausrüstung – durch langwierige Rechtsstreitigkeiten blockiert werden. Die Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen Deutschlands sollen Vorrang haben. Einfaches Beispiel Die Bundeswehr möchte dringend 5.000 Nachtsichtgeräte kaufen. * Firma X erhält den Zuschlag. * Firma Y hält die Entscheidung für falsch und legt Beschwerde ein. Nach normalem Recht müsste die Bundeswehr möglicherweise warten. Nach § 16 Abs. 1 BwBBG kann die Bundeswehr den Vertrag mit Firma X sofort abschließen und die Geräte bestellen, obwohl die Beschwerde von Firma Y noch läuft. Kritik Genau diese Regelung ist derzeit rechtlich umstritten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hält sie möglicherweise für verfassungswidrig, weil Unternehmen dadurch eventuell nicht mehr ausreichend wirksamen Rechtsschutz erhalten. Deshalb wurde die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Kurz gesagt: § 16 Abs. 1 BwBBG bedeutet: “Beschwerden gegen eine Bundeswehr-Vergabe bremsen den Auftrag grundsätzlich nicht mehr aus.” Dadurch soll die Ausrüstung der Bundeswehr schneller beschafft werden.
targa4gts
targa4gts, 30. Mai 12:07 Uhr
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Rheinmetall Aktie: Arminius vor Verfassungsgericht https://trading-treff.de/wirtschaft/rheinmetall-aktie-arminius-vor-verfassungsgericht „ … Die Richter stellen § 16 Abs. 1 BwBBG infrage. Diese Vorschrift nimmt unterlegenen Bietern bei Bundeswehrvergaben die aufschiebende Wirkung einer sofortigen Beschwerde. Nach Einschätzung des Gerichts könnte das den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz verletzen. Rheinmetall ist in dem konkreten Verfahren nicht direkt beteiligt. Der Fall ist trotzdem relevant. Kippt Karlsruhe die Regel, könnten Rüstungsvergaben länger dauern und anfälliger für Einsprüche werden. Genau das trifft einen Konzern, dessen Börsengeschichte stark an neue Bundeswehr-Aufträge gekoppelt ist …“ 🤔

Guten Morgen, unf****ing fassbar. Das ist doch genau der Kern des BwBBG, oder? 😉 Macht man sich da vorher in Berlin keine Gedanken? Und warum kommen die Pfeiffen vom OLG Ddorf damit jetzt um die Ecke? Fragen über Fragen … 🤔 Als „Hobby-Jurist“ mit einschlägigen Erfahrungen in unterschiedlichen Rechtsgebieten würde ich (ohne Gewähr) sagen, dass das BVG den besagten § im BwBBG bestätigt, wenn auf dessen Basis schon Beschaffungen erfolgt sind. Nicht auszudenken was passiert wenn hier unterlegene Bieter schon abgeschlossener Ausschreibungen erneut Beschwerde einlegen und Beschaffungen auf Eis gelegt werden. Frage ist auch wie lange sich die Verfassungsrichter jetzt Zeit lassen zur Prüfung 🧐
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