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Rot-Grün-Rot verhandelt

Vonovia trotzt Enteignungsplänen 02.11.2026, 11:14 Uhr Jetzt kommentieren: 0

Rot-Grün-Rot verhandelt: Vonovia trotzt Enteignungsplänen
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Gut sechs Wochen nach der Abgeordnetenhauswahl haben Linke, Grüne und SPD in Berlin am Montag ihre Koalitionsverhandlungen aufgenommen. Damit rückt die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände ein gutes Stück näher an die Regierungsagenda. Die Aktie von Vonovia lässt das bislang kalt: Am späten Vormittag notiert sie rund 0,5 Prozent fester bei 16,20 Euro. Auf Aktionärsseite herrscht eher Achselzucken als Alarmstimmung.

Sondierungspapier sieht 160.000 Wohnungen in kommunaler Hand

Was auf dem Tisch liegt, ist seit dem Sondierungsergebnis bekannt: Fünf große Wohnungskonzerne, darunter Vonovia, sollen jeweils einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen behalten dürfen, der Rest – zusammen rund 160.000 Wohnungen – würde gegen eine auf 16 Milliarden Euro begrenzte Entschädigung in kommunalen Besitz übergehen. Ein Gesetz ist für Mitte 2028 geplant. Vonovia hält die Pläne in dieser Form für verfassungswidrig. Wie lange die nun beginnenden Detailverhandlungen dauern, ist offen.

Genau deshalb hält sich die Aufregung unter Anlegern in Grenzen. Neu sei an der Lage wenig, der Verhandlungsbeginn selbst sei allerdings kaum für möglich gehalten worden. Die Story einer tatsächlich umgesetzten Vergesellschaftung gilt aus dieser Sicht als längst erledigt.

Alles nicht neu. Fakt ist, heute starten tatsächlich die Koalitionsverhandlungen zw Rot-Rot-Grün Unglaublich, aber wahr

Die Gelassenheit hat einen Grund: Zwischen Koalitionsvertrag und rechtskräftiger Umsetzung liegen absehbar Jahre – und hohe juristische Hürden.

Berliner Landesverfassung schützt Eigentum stärker

Zentral ist Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum gegen Entschädigung erlaubt, aber noch nie angewendet wurde. Die Berliner Landesverfassung schützt Eigentum sogar weitergehend und kennt kein Gegenstück zu diesem Artikel. Ob in Berlin überhaupt vergesellschaftet werden kann, ist deshalb unter Staatsrechtlern umstritten. Eine Expertenkommission des Senats hatte die Sozialisierung 2023 dagegen mehrheitlich für grundsätzlich zulässig erklärt – allerdings nur gegen angemessene Entschädigung.

Unter Aktionären wird genau dieser Punkt seziert: Das Land müsse sich auf Bundesrecht stützen, weil die eigene Verfassung die Vergesellschaftung nicht vorsehe, verlange vom Bund aber zugleich, sich herauszuhalten – ein Widerspruch, auf den etwa @Tuxxos hinweist. Bezweifelt wird zudem, dass die Finanzierung trägt: Eine Entschädigung sei nur zum gutachterlichen Verkehrswert denkbar, Verwaltung und Bewirtschaftung der Bestände seien völlig ungeklärt. Der Tenor gegenüber den Plänen bleibt entsprechend skeptisch.

Bund will die Hürden per Gesetz höher legen

Zusätzlichen Gegenwind liefert die Bundesregierung. Nach Eckpunkten aus dem Bundesinnenministerium soll eine Vergesellschaftung nur noch bei zwingender Notwendigkeit möglich sein, wenn ein Land nachweist, dass andere Mittel wie Neubauförderung ausgeschöpft sind; entschädigt werden müsste dann zum Verkehrswert. Das Bundesjustizministerium spricht von verfassungsrechtlichem Neuland, die Berliner Linke hält den Vorstoß für verfassungswidrig – am Ende dürfte Karlsruhe entscheiden.

Aus Anlegersicht verfehlt die gesamte Debatte ohnehin das eigentliche Problem: Durch eine Vergesellschaftung entstehe keine einzige zusätzliche Wohnung, die Knappheit lasse sich nur durch Neubau lindern. Bezahlbarer Wohnraum gehöre zwar ganz oben auf die Prioritätenliste der Politik, der Griff in die Bestände der Konzerne sei dafür aber der falsche Weg. Rückenwind wird zudem vom Zinsumfeld erhofft: Mit dem deutlichen Rückgang des Ölpreises könnten auch die Anleiherenditen wieder nachgeben – für die stark fremdfinanzierte Immobilienbranche ein wichtiger Faktor.

Aktie bleibt weit unter Vorjahresniveau

Dass die politische Unsicherheit dennoch im Kurs steckt, zeigt der längere Blick: Im Wochenverlauf hat Vonovia rund 3 Prozent abgegeben, vor einem Jahr kostete das Papier noch gut 25 Euro. Die Tochter Deutsche Wohnen, deren Berliner Bestände im Zentrum der Pläne stehen, tritt mit einem Minus von gut 0,1 Prozent auf 15,11 Euro auf der Stelle, LEG Immobilien legt rund 0,6 Prozent zu.

Mit Blick auf die längere Frist wird dem entgegengehalten, dass der wachsende Wohnungsbedarf das Geschäftsmodell auf Dauer tragen dürfte – unabhängig davon, wer im Roten Rathaus regiert. Ob sich diese abwartende Zuversicht hält, könnte sich zeigen, sobald aus den Facharbeitsgruppen erste Details zur Wohnungspolitik nach außen dringen.

Bn-Redaktion/sb
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