BioNTech WKN: A2PSR2 ISIN: US09075V1026 Kürzel: BNTX Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
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Zitat Anwalt „Gerichtstermin beim Landgericht Passau am 13.09.2023“ Wir haben vor dem Landgericht Passau, den Termin zur mündlichen Verhandlung wahrgenommen. In dem Rechtsstreit ging es um Schadenersatz gegen den Hersteller BioNTech. Im Termin der mündlichen Verhandlung wurde der Kläger angehört, insbesondere zu allen gesundheitlichen Schäden, die nichts mit den streitgegenständlichen Schäden zu tun hatten. Das Gericht erklärte dann im Anschluss daran dem Kläger, dass er, weil er zuvor Bewusstseinsstörungen und Konzentrations-Störungen gerügt hatte. es doch vielleicht besser einmal so angehen solle, dass er sich wegen Depression untersuchen lassen solle. Die gerügten Erschöpfungserscheinungen, die Kopfschmerzen, die erhebliche körperliche Schwäche seien altersbedingt typisch. Er kenne das als Vorsitzender von sich, weil er im gleichen Alter sei. Das sei völlig normal. Aus Sicht der Kammer können Menschen, die fortgeschrittenen Alters sind, keinen Erfolg mit solchen Klagen gegen den Hersteller der Impfung haben, weil sie typischerweise auch sonst sehr häufig bereits an ähnlich oder gleich gelagerten Erkrankungen leiden würden. Er sei des Weiteren davon überzeugt, dass auch andere Erkrankungen, insbesondere eine Arthrose gesundheitlichen Schäden geeignet sei, sämtliche gesundheitlichen Schäden zu erklären. Er kenne das von seinem Schwiegervater, den er neun Jahre miterlebt habe. Auch könne sich die Kammer am besten Willen nicht vorstellen, dass bei 65 Mio Geimpften ein Schaden entstanden sein könne, der nicht jede andere Ursache auch haben könne. Sonst würde es ja viel mehr Schäden geben. Schließlich könne man auch Kopfschmerzen haben, wenn man getrunken hat. Schließlich seien Ausführungen des Klägers selbst unsubstantiiert, solange keine Arztberichte nochmals die subjektiv wahrgenommenen Symptome der gesundheitlichen Schäden wiedergeben würden. Der Kläger bekomme Schriftsatznachlass zu all den Hinweisen der Kammer bis zum 03.11.2023. Danach werde ein klageabweisendes Urteil erfolgen. Das OLG München möge dann nach mitgeteilter Ansicht des Landgerichts Passau mitteilen, ob dann der Vortrag des Klägers den Substantiierungsanforderungen genüge, ggf. werde Beweis erhoben. Nach den vorstehenden Äußerungen des Landgerichts in Passau dürfte die Klageabweisung schon jetzt, völlig gleich, was wir schreiben, feststehen.
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