MS BioNTech WKN: A2PSR2 ISIN: US09075V1026 Forum: Aktien User: Thekla

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Knock-Outs auf BioNTech
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DZ Bank
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet.
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Kommentare 262.599
hotzenplotz5
hotzenplotz5, 11.05.2023 14:43 Uhr
0
Jede wirklich jede tolle News werden wegignoriert
hotzenplotz5
hotzenplotz5, 11.05.2023 14:42 Uhr
0
Ich glaube die 100 hatten wir eben schon. Bin gespannt ob es dann Mal Support gibt. Lol Moderna wäre nach so einer Nachricht gestern um 20% hoch
finnton
finnton, 11.05.2023 14:42 Uhr
0
Also es wirkt heute nicht so als wenn der Kessel glüht. Wären wir nicht schon so am Boden würde ich sagen Abfahrt, aber es will nicht in meinen Kopf, dass es noch weiter fällt. Aber wie schon gesagt wurde, zumindest die SLs unter 100 werden doch bestimmt eingesammelt.
hotzenplotz5
hotzenplotz5, 11.05.2023 14:39 Uhr
0
Vorbörse
Bumblebee2036
Bumblebee2036, 11.05.2023 14:37 Uhr
0
Und wenn ja in welche Richtung….
H
HugoM, 11.05.2023 14:35 Uhr
0
In einer Stunde wird es spannend... ist die $100 ein Sprungbrett...
H
Hennok91, 11.05.2023 14:31 Uhr
1
Hätten die das Geld lieber in die Entwicklung gesteckt, als 50 Prozent davon dem Staat in den Rachen zu werfen
H
Hennok91, 11.05.2023 14:31 Uhr
0
Ja ist schon eine absolute Frechheit mit der Doppelbesteuerung, aber am end ist das Geld einfach weg
Silbärbär
Silbärbär, 11.05.2023 14:25 Uhr
2
Was sind das günstige Kurse für ein Unternehmen das soviel Zukunftsfantasie bietet. Eigentlich handelt Börse ja Zukunft. Im Grunde sollten Werte wie die deutsche Autoindustrie (Ausnahme ggf Luxusmarke Mercedes) sinken und Biontech alsbald steigen.
Thekla
Thekla, 11.05.2023 14:05 Uhr
1

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die „Original-Dividende“ wird vom Underlying, also in diesem Fall der Aktie BioNTech SE (ISIN: DE0000A0V9BC4), ausgeschüttet und wird dann von der inländischen Hinterlegungsstelle der Aktien (hier: Bank of New York Mellon SA/NV Niederlassung Frankfurt am Main) an die ADR-Emittentin (BNY Mellon USA) weitergeleitet. Handelt es sich bei den im Rahmen des ADR-Programms verwahrten Aktien um Aktien i. S. d. § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a EStG, muss die inländische Hinterlegungsstelle die Dividende vor Weiterleitung an die ADR-Emittentin (also vor Zahlung ins Ausland) mit 26,375% besteuern. Dadurch kommt es bei der Ausschüttung der ADR-Dividende an die Kunden bereits zum „zweiten“ Steuerabzug. Die doppelte Steuerbelastung erfolgt nicht durch uns, sondern durch die auszahlende Stelle. Entsprechend kann diese Steuer folglich auch korrekterweise weder in der Jahressteuerbescheinigung noch in der Erträgnisaufstellung aufgeführt/berücksichtigt werden. Dort sind nur von uns auch einbehaltene steuerliche Vorgänge zu finden. Auf dem Beleg ist daher auch "Kapitalertragsteuer aufgrund von Auslandsverwahrung und Solidaritätszuschlag aufgrund von Auslandsverwahrung" angedruckt, um einen Unterschied visuell herbeizuführen. Bezüglich der Erstellung von Einzelsteuerbescheinigungen haben wir keine Änderung. Sämtliche betroffenen Banken sind nach wie vor im Austausch mit dem BMF, es konnte aber bisher keine Lösung gefunden werden. Mit der Abrechnung, in der die doppelte Besteuerung ausgewiesen wird, können Sie das gegebenenfalls dem Finanzamt geltend machen. Bei weiteren steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt, Bundeszentralamt für Steuern oder einen Steuerberater. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,

Danke, das klingt nach "null Chance" da fühle ich mich schon sehr "gekniffen" bitte k e i n e weitere Dividende Aber immer positiv denken, es erleichtert die Steuererklärung
hotzenplotz5
hotzenplotz5, 11.05.2023 14:03 Uhr
2

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die „Original-Dividende“ wird vom Underlying, also in diesem Fall der Aktie BioNTech SE (ISIN: DE0000A0V9BC4), ausgeschüttet und wird dann von der inländischen Hinterlegungsstelle der Aktien (hier: Bank of New York Mellon SA/NV Niederlassung Frankfurt am Main) an die ADR-Emittentin (BNY Mellon USA) weitergeleitet. Handelt es sich bei den im Rahmen des ADR-Programms verwahrten Aktien um Aktien i. S. d. § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a EStG, muss die inländische Hinterlegungsstelle die Dividende vor Weiterleitung an die ADR-Emittentin (also vor Zahlung ins Ausland) mit 26,375% besteuern. Dadurch kommt es bei der Ausschüttung der ADR-Dividende an die Kunden bereits zum „zweiten“ Steuerabzug. Die doppelte Steuerbelastung erfolgt nicht durch uns, sondern durch die auszahlende Stelle. Entsprechend kann diese Steuer folglich auch korrekterweise weder in der Jahressteuerbescheinigung noch in der Erträgnisaufstellung aufgeführt/berücksichtigt werden. Dort sind nur von uns auch einbehaltene steuerliche Vorgänge zu finden. Auf dem Beleg ist daher auch "Kapitalertragsteuer aufgrund von Auslandsverwahrung und Solidaritätszuschlag aufgrund von Auslandsverwahrung" angedruckt, um einen Unterschied visuell herbeizuführen. Bezüglich der Erstellung von Einzelsteuerbescheinigungen haben wir keine Änderung. Sämtliche betroffenen Banken sind nach wie vor im Austausch mit dem BMF, es konnte aber bisher keine Lösung gefunden werden. Mit der Abrechnung, in der die doppelte Besteuerung ausgewiesen wird, können Sie das gegebenenfalls dem Finanzamt geltend machen. Bei weiteren steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt, Bundeszentralamt für Steuern oder einen Steuerberater. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,

Danke fürs Teilen der Nachricht. Hoffentlich gibt es nie wieder eine Dividende. Lieber ARP 😏
Marley16
Marley16, 11.05.2023 13:50 Uhr
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5 Dinge, die Sie wissen sollten, bevor die Börse am Donnerstag öffnet. 🐒 VERÖFFENTLICHT AM DO, 11. MAI 20237:11 UHR EDT https://www.cnbc.com/2023/05/11/5-things-to-know-before-the-stock-market-opens-thursday-may-11.html
H
Hennok91, 11.05.2023 13:32 Uhr
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vielen Dank für Ihre Anfrage. Die „Original-Dividende“ wird vom Underlying, also in diesem Fall der Aktie BioNTech SE (ISIN: DE0000A0V9BC4), ausgeschüttet und wird dann von der inländischen Hinterlegungsstelle der Aktien (hier: Bank of New York Mellon SA/NV Niederlassung Frankfurt am Main) an die ADR-Emittentin (BNY Mellon USA) weitergeleitet. Handelt es sich bei den im Rahmen des ADR-Programms verwahrten Aktien um Aktien i. S. d. § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a EStG, muss die inländische Hinterlegungsstelle die Dividende vor Weiterleitung an die ADR-Emittentin (also vor Zahlung ins Ausland) mit 26,375% besteuern. Dadurch kommt es bei der Ausschüttung der ADR-Dividende an die Kunden bereits zum „zweiten“ Steuerabzug. Die doppelte Steuerbelastung erfolgt nicht durch uns, sondern durch die auszahlende Stelle. Entsprechend kann diese Steuer folglich auch korrekterweise weder in der Jahressteuerbescheinigung noch in der Erträgnisaufstellung aufgeführt/berücksichtigt werden. Dort sind nur von uns auch einbehaltene steuerliche Vorgänge zu finden. Auf dem Beleg ist daher auch "Kapitalertragsteuer aufgrund von Auslandsverwahrung und Solidaritätszuschlag aufgrund von Auslandsverwahrung" angedruckt, um einen Unterschied visuell herbeizuführen. Bezüglich der Erstellung von Einzelsteuerbescheinigungen haben wir keine Änderung. Sämtliche betroffenen Banken sind nach wie vor im Austausch mit dem BMF, es konnte aber bisher keine Lösung gefunden werden. Mit der Abrechnung, in der die doppelte Besteuerung ausgewiesen wird, können Sie das gegebenenfalls dem Finanzamt geltend machen. Bei weiteren steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt, Bundeszentralamt für Steuern oder einen Steuerberater. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,
Marley16
Marley16, 11.05.2023 13:26 Uhr
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